Beschlussvorschlag für den Rat:

 


Frau Rawe hat eine Nachfrage zum Hähnchenmaststall in Aulendorf. Hierzu  wurde im neuesten Amtsblatt des Kreises veröffentlicht, dass jetzt für das Vorhaben gem. § 10 des Gesetzes für die Umweltverträglichkeitprüfung eine Prüfung erfolgen muss.

§ 10 regelt die UVP-Pflicht von kumulierenden Vorhaben. Ein komulierendes Vorhaben wird auch in § 10 definiert als kumulierende Vorhaben liegen vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art von einem oder mehreren Vorhabenträgern durchgeführt werden und in einem engen Zusammenhang zu stehen. Ein enger Zusammenhang liegt dann vor, wenn sich die Einwirkungsbereiche der Vorhaben überschneiden – was hier ja wohl der Fall ist und die Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind.

Als es um das gemeindliche Einvernehmen – was hier erteilt werden musste für dieses Vorhaben, wurde uns immer wieder gesagt, dass diese beiden Ställe komplett unabhängig voneinander zu betrachten sind.

Der Kreis stellt jetzt anscheinend etwas Anderers fest, weil der Kreis sagt, dass diese Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander beziehen. Die Frage heißt nun, dass damals unter „falschen Voraussetzungen“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, weil sich die Voraussetzungen anscheinend geändert haben.

Die 2. Frage ist, kann die Stadt darauf bestehen, dass der Rat erneut über das gemeindliche Einvernehmen berät.

 

Wenn Sie mir das so schnell hier nicht beantworten können, wäre ich froh über eine Mail.

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Frau Besecke hat Frau Rawe per Mail am 10.03.2023 geantwortet.

 


Stimmabgabe: