Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Es wird beschlossen, dass die Rotorblätter der geplanten Windenergieanlagen Nr. 6 und Nr. 7 in der Konzentrationszone Nr. 1 „Riesauer Berg“ als Ausnahme von § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB nicht vollständig innerhalb der ausgewiesenen Flächen liegen müssen.

2.    Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben.

 

 

 


 

Herr Mader erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt.

 

Nachfolgend meldet sich Herr Kösters zu Wort und kritisiert, dass die Anwohner erst durch die Presse und nicht von den Betreibern informiert wurden.

Zudem hinterfragt er, ob es richtig sei, dass hierdurch der Lärm durch die Anlagen näher an die Anwohner rückt und was eine “gelegentliche” Überschreitung der Lärmwerte bedeute (Inhalt des Vertrages mit den Anliegern.)

 

Frau Besecke erläutert, dass im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Betrachtung das gesetzlich festgelegte Genehmigungsverfahren und somit die Prüfung der Einhaltung von Immissionswerten sichergestellt werden muss sowie die optisch bedrängende Wirkung.

Zum Begriff der “gelegentlichen Überschreitung der Lärmwerte” führt Frau Besecke aus, dass es bei manchen Schallquellen gelegentlich zu s.g. Spitzen (Gewerbe, Sport) kommen kann, aber bei Windkraftanlagen dieses für sie jetzt eher nicht nachvollziehbar sei.

 

Anschließend erkundigt sich Frau Rawe, ob es richtig ist, dass hinsichtlich der Überschreitung der Rotor-Out-Flächen eine Antragstellung erforderlich und somit eine Ausnahmeregelung erforderlich ist und dieses erst nach Beschluss des Regionalplanes entfällt.

 

Frau Dirks bestätigt, dass nach Rechtskraft des Regionalplanes alle Zonen Rotor-Out-Zonen sind.

 

Im Anschluss teilt Herr Walbaum mit, dass die Errichtung der Windenergieanlagen in der vorhandenen Konzentrationszone zu begrüßen ist. Rückblickend erläutert er, dass 2017 keine Anlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 250 m berücksichtigt wurden – die Weiterentwicklung bzw. Vergrößerung der Anlagen, die eine minimale Überschreitung der Rotoren zu Folge haben,  stellt somit seitens der SPD kein Hemmnis der Zustimmung dar. Er betont, dass Billerbeck bereits jetzt eine energieautarke Kommune mit den beiden Windenergieanlagen in den Konzentrationszonen ist.

 

Nachfolgend möchte Herr Flüchter wissen, ob der Flächennutzungsplan nach Beschluss des Regionalplanes im Widerspruch stehen. Muss der Flächennutzungsplan (FNP) angepasst werden oder “schlägt” der Regionalplan den FNP.

Frau Besecke führt aus, dass mit Rechtskraft des Regionalplanes und der Feststellung der Flächenwerte der FNP seine Funktion der Ausschlusswirkung verliert. 

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

6

 

1

Bündnis90/Die Grünen

2

 

 

SPD

2

 

 

FDP

 

 

1