Frau Wichmann teilt mit, dass sie als Anwohnerin von der Errichtung der Windenergieanlagen betroffen ist. Sie kritisiert, dass sie als direkte Anwohnerin bislang nicht am Verfahren beteiligt wurde. Des Weiteren bemängelt Frau ….. die Anwohnervergütung. Die Vorgehensweise der Antragsteller, zu behaupten, alle Anwohner seien einverstanden, findet sie nachbarschaftlich betrachtet sehr bedenklich. In ihren Augen ist in keinster Weise ein offener Austausch der Planungsvorhaben kommuniziert worden – lediglich unter den Betreibern selbst.

Wünschenswert wäre in ihren Augen ein offener Dialog gewesen, der sicherlich auch zu einem – für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis geführt hätte. Sie fragt sich nun, welche Möglichkeiten bestehen, um eine Transparenz in diesen Fall zu bringen.

 

Frau Dirks bestätigt, dass die Bürgerbeteiligung gerade bei der Errichtung von Windkraftanlagen bedeutsam ist, da diese unmittelbar auf die Nachbarn wirken. Weitere Beratungen erfolgen zunächst in den zuständigen Ausschüssen.