Beschluss:

1.    Der Gesellschaftsanteil der Stadt Billerbeck an der „Regionalverkehr Münsterland GmbH“ (RVM) in Höhe von 12.780 € wird an den Kreis Coesfeld veräußert.

 

2.    Es muss gewährleistet sein, dass der Kreis Coesfeld die Stadt Billerbeck in die Planungen und Entscheidungsfindungen kontinuierlich einbezieht, soweit die Stadt Billerbeck hiervon unmittelbar betroffen ist. Für den Bereich der Lokalverkehre in der Stadt Billerbeck, d.h. den sogenannten Schulbuslinien, ist die Einflussnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder in vergleichbarer Weise zu definieren und dementsprechend gegenüber der RVM auszuüben.


Der Rat schließt sich dem Beschlussvorschlag des HFA an und fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig