Herr Helmut Geuking  fragt zu den Hähnchenmastställen an, ob es zutreffe, dass das gemeindliche Einvernehmen durch die Bezirksregierung ersetzt werden könne, wenn keine nachvollziehbaren Gründe dargelegt werden und wenn ja, ob der Rat die angeführten Gründe für ausreichend halte. Außerdem wolle er wissen, ob die Verwaltung eine juristische Überprüfung vornehmen werde, falls die Bezirksregierung das gemeindliche Einvernehmen ersetze.

 

Frau Dirks erläutert, dass die Bezirksregierung grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen ersetzen könne. Verwaltungsseitig werden die angeführten Gründe für die Ablehnung als stichhaltig angesehen. Sie gehe davon aus, dass die Bezirksregierung darüber hinaus auch andere Belange kritisch prüfe. Im Übrigen müsse im Einzelfall beschlossen werden, ob geklagt werde.

 

 

Frau Coulson bringt ihre grundsätzliche Ablehnung gegen sämtliche Mastbetriebe zum Ausdruck und fragt nach, ob die beantragten tierquälerischen Ställe nun tatsächlich gebaut werden. Falls ja, sei das für sie möglicherweise ein Grund Billerbeck zu verlassen, denn in einer verseuchten Luft wolle sie nicht leben.

 

Frau Dirks teilt mit, dass in zwei Fällen das Einvernehmen versagt worden sei. Nun entscheide die Bezirksregierung, ob die Ställe gebaut werden können oder nicht. Wenn der Regierungspräsident das gemeindliche Einvernehmen ersetze, müsse überlegt werden, ob hiergegen geklagt werde.

 

 

Frau Bosse-Berger erkundigt sich, wann der geplante Radweg entlang der L 506 auf der Beerlage gebaut werde. Dort seien bereits Gehölze entfernt worden, so dass der Schallschutz nicht mehr gegeben sei. Sie fragt nach, ob dort wieder Anpflanzungen vorgenommen werden.

 

Herr Mollenhauer teilt mit, dass der Radweg zurzeit wegen der Witterung nicht gebaut werden könne. Der Radweg auf der Beerlage werde parallel zum Radweg in Hamern, der zum dortigen Schützenfest fertig gestellt sein soll, erstellt. Anpflanzungen könnten nicht erfolgen, weil der zur Verfügung stehende Grundstücksstreifen nicht ausreiche.