Beschluss:

Dem Beitritt zum Bündnis “Lebenswerte Städte und Gemeinden” wird zugestimmt.


 

Die Vorsitzende Frau Dirks nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und die Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 30.03.2023.

Frau Hüwe erläutert den gestellten Antrag mit Hinweis auf die bereits erfolgte, detaillierte und in ihren Augen verfrühte Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss. Sie betont, dass es bei dem Beitritt erstmal um ein Bekenntnis der Politik gehe, den Bürgern und Bürgerinnen zu signalisieren, dass über alle Straßen in Billerbeck gesprochen werden sollte. Es geht vor allem darum, dass die Ratsmitglieder als Experten für die Straßen in der Stadt die Möglichkeit bekommen, über alle Straßen im Sinne der Verkehrssicherheit über ein Tempo 30 nachdenken zu können und dieses auch an Kreis- und Landesstraßen innerhalb der Ortsgrenzen. Eine Ausgestaltung mit Fachkompetenz muss noch entwickelt werden. Dieses sind Entscheidungen, die nach dem Beitritt getroffen werden müssen – teilweise stehen noch Gesetzesänderungen an. Frau Hüwe hebt ebenso hervor, dass diesem Bündnis keineswegs nur Großstädte angehören – beispielhaft werden einige Nachbarkommunen (Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Laer und evtl. Nottuln) genannt. Heute gehe es darum, als Experten zu entscheiden.

Abschließend richtet sich Frau Hüwe an die Verwaltung, da sowohl im Haupt- und Finanzausschuss am 30.03.2023 als auch in der Zeitung am 03.04.2023 die Aussage getroffen wurde bzw. dort zitiert wurde, dass für alle Straßen, die in städtischer Verantwortung sind, die Tempo-Zone 30 einzuführen, dieses bereits geschehen ist. Begrüßenswert wäre dann doch ein Tempo 30 Schild in der Bahnhofstraße – gerade da macht es Sinn, wo durch den öffentlichen Nahverkehr sehr viele verschiedene Verkehrsteilnehmende (Fußgänger, Fahrradfahrer) aufeinandertreffen.

 

Für die Fraktion der CDU teilt Herr Lennertz mit, dass seine Fraktion nach Abwägung aller Argumente zum Entschluss gekommen ist, dem Bündnis nicht zuzustimmen. Es fehle eine Rückkoppelung – insbesondere von den Fachbehörden. Mit Bezug auf die Hinweise von Herrn Geuking (s. Niederschrift Haupt- und Finanzausschuss) birgt dieser Beitritt eine Menge Konfliktpotential.

 

Anschließend bestätigt Frau Pawliczek die vorgenannten Bedenken und weist darauf hin, dass die Ratsmitglieder gerade nicht die Experten für Verkehrssicherheit sind. Aus diesem Grunde wird die FDP-Fraktion ebenso dagegen stimmen.

 

Nachfolgend meldet sich Herr Geuking ebenso mit Hinweis auf die vorherige Ausschusssitzung und sieht die Kompetenz als nicht gegeben an. Er betont, dass an den zentralen, wichtigen Stellen (Schulen, Wohngebiete) die Tempo 30 Zonen eingerichtet sind.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wieland, ob es möglich sei, z.B. in der Bahnhofstraße die Tempo 30 Zone einzurichten, da es sich dort um einen Knotenpunkt handelt, führt Herr Messing aus, dass die Verwaltung grundsätzlich das Initiativrecht hat, sich an die Straßenverkehrsaufsicht zu wenden. Diese in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger – je nachdem, ob es eine klassifizierte Straße ist – und der Kreispolizeibehörde nebst Verwaltung würden durch eine Ortsbesichtigung und unter Abwägung aller Argumente eine Prüfung einer Tempo 30 Zone durchführen.

 

Daraufhin teilt Frau Bosse mit, dass dieses Thema innerhalb der Fraktion  der SPD ebenfalls diskutiert wurde. Frau Bosse begründet ihre Zustimmung damit, dass das angesprochene Konfliktpotential durchaus Sinn mache. Der Beitritt sei durchaus ein Schritt in die richtige Richtung und könne dazu beitragen, Wege zu finden.

 

Frau Hüwe schildert, dass eine mögliche Bewertungskommission häufig erst zusammenkommt, wenn bereits mehrere Unfälle geschehen sind. Die Auffassung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist, dass es dann eigentlich schon zu spät ist. Wenn Verkehrssicherheit wichtig ist, dann macht der Beitritt Sinn.

 

Frau Dirks ergreift das Wort und betont, dass die Verwaltung sehr häufig schon die Initiative ergriffen hat. Aus diesem Grunde ist z.B. in allen Wohngebieten und allen verkehrsberuhigten Bereichen in der Innenstadt Tempo 30. Bezugnehmend auf die hoch frequentierte Bahnhofstraße muss noch ein Austausch erfolgen. Frau Dirks betont, dass ihr die Initiative zu weit gehe. Die Auffassung, dass dieses ein Schritt in die richtige Richtung sei – ohne die Einbindung der Fachlichkeit und der vorgenannten Beteiligten – wird ihrerseits sehr kritisch gesehen. Die Einführung verschiedener temporärer Tempo 30 Zonen – wie z.B. am Freibad (saisonbedingt) – in Abstimmung mit den Fachbehörden macht durchaus Sinn – nicht aber eine grundsätzliche Einführung für das gesamte Stadtgebiet. Das Bündnis zielt auf Tempo 30 – auch auf Durchgangsstraßen – ab und dieses kann nicht das Ziel sein.

 

Daraufhin meldet sich Herr Tauber und hinterfragt die unübersichtliche Temporegelung der Parallelstraße zur Coesfelder Straße (vom Kerkeler bis zur Annettestraße/zum Kapellenplatz). Frau Dirks sagt eine Prüfung zu.

 

Weiterhin berichtet Herr Geuking von einer anderen Problematik – der Hahnenkamp wird z.B. gerne als Durchfahrtsstraße Richtung Oberlau genutzt.

Hier würde z.B. die Errichtung eines Wendehammers die Durchfahrt verhindern. Er betont, dass genau dieses das Problem sei – wie weit reichen die Kompetenzen. Reicht Tempo 30 oder noch weniger? Richten wir einen Wendehammer ein - ja oder nein? Genau dieses sei das angesprochene Konfliktpotential.

 

Hierauf ergänzt Frau Dirks, dass diese Problematik bereits seit Jahren bekannt sei. Verdrängungsverkehr ist auch nicht immer das Richtige. Der fachliche Input ist in ihren Augen sehr wichtig.

 

Der Rat fasst folgenden

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

11

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

2

 

2

FDP

 

 2

 

FamilienPartei

 

 1

 

Bürgermeisterin

 

 

1