Beschluss:

 

1.              Die Hinweise des LWL, der Stadtwerke Coesfeld, der Thyssengas GmbH, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Gelsenwasser AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Amprion GmbH und der Vodafone GmbH werden zur Kenntnis genommen.

2.              Der Anregung des Kreises Coesfeld hinsichtlich der Eingrünung des Betriebstandortes im Gebiet der Stadt Billerbeck wird entsprechend den Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

3.              Es wird beschlossen, die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl. Der Planbereich beinhaltet in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 2 die Flurstücke 118, 179 und Teile des Flurstücks 180.

4.              Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Entwürfen der Begründung und der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II wird für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

5.              Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


 

Die Vorsitzende weist auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss und im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hin und erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Seitens der Ratsmitglieder ergeben sich keine Rückfragen.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig