Beschluss:

 

Der Entwurf der Änderung der Gestaltungssatzung wird unter Entfall von Bereichen mit 40% und 60% Beschränkung mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Billerbeck und der zuständigen LWL-Denkmalpflege erörtert und anschließend eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

 

 

 


 

Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 20.04.2023 und den dort gefassten einstimmigen Beschluss hin.

 

Herr Wieland und Herr Salomon erklären sich für befangen und nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Frau Hüwe weist darauf hin, dass im Fachausschuss am 20.04.2023 verwaltungsseitig die Aussage getroffen wurde und es steht auch so in der Vorlage dieser Sitzung, dass es immer die Möglichkeit gibt per Antrag eine größere Photovoltaikanlage zu errichten. Diesen Antrag müssten die Eigentümer stellen. Sie bezeichnet das Stellen eines Antrages jedoch immer als Hürde und seitens ihrer Fraktion die Gefahr gesehen wird, dass Eigentümer “verloren” gehen auf dem Weg potentiell mehr Photovoltaik zu errichten, da diese so abgeschreckt werden. Zudem bedeutet dieses Vorgehen – in Augen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenso eine zusätzliche Bürokratie, die aufgebaut wird, wobei es doch eigentlich an der Zeit sein sollte, diese abzubauen, um den Bürgern den Weg zu ebnen anstatt sie weiter auszubremsen. In großen Teilen wird kein Bedarf gesehen, dass überhaupt eine Beschränkung der Photovoltaikanlagen auf den Dächern erforderlich ist, da diese von den Fußwegen aus nicht einsehbar sind – zumindest bei den höheren Gebäuden und deshalb beantragt die Fraktion einen weitergehenden Beschluss, dass im Entwurf der Gestaltungssatzung für das Gebiet I in allen Bereichen – außer in den blau markierten um die beiden Kirchen herum – die Begrenzung für Photovoltaik komplett entfällt.

 

Frau Dirks betont nochmals die umfangreiche Diskussion und bestätigt, dass die Möglichkeit der Antragstellung möglich ist. Herr Mader habe sich umfangreich mit den verschiedenen Gebäuden befasst und nur ganz wenige Gebäude sind von den strengeren Festsetzungen betroffen. Dieses sind die empfindlichen Bereiche, die von der Straße aus vollständig einsehbar sind. Bei allen anderen Gebäuden ist die Verwaltung bereits den Weg gegangen, dass größere Anlagen installiert werden können.

 

Frau Hüwe bestätigt dieses und möchte trotzdem, dass die Beschränkung von 60 % und 40 % komplett entfallen.

 

Herr Lennertz meldet sich zu Wort und weist auf den Antrag der CDU für die heutige Sitzung hin.

 

Für die Fraktion der FDP bekundet Frau Pawliczek ihre Zustimmung zu dem weitergehenden Antrag.

Seitens der Verwaltung stellt Frau Besecke fest, dass die einzige Änderung die sei, dass die empfindlichen Bereiche um die Kirchen so belassen werden wie vorgeschlagen und bei den anderen Bereichen keine Restriktionen, was die %-Zahlen angeht gewünscht werden. Dieses wird so im anstehenden frühzeitigen Verfahren berücksichtigt.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

10

 

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

5

 

 

FDP

1

 

 

Sonstige

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1