Beschluss:

 

1.     Den Anregungen der Thyssengas GmbH, der IHK Nord Westfalen, der LWL-Archäologie für Westfalen und der Bezirksregierung Münster wird gefolgt.

2.     Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutschen Bahn AG, der Westnetz GmbH, dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen und der Brandschutzstelle des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.

3.     Den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW bzgl. Kompensationen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Deutschen Telekom Technik GmbH bzgl. privater Verkehrsflächen wird nicht gefolgt.

4.     Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

5.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

6.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ beschlossen worden ist.

 


 

Frau Dirks erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen. Sie übergibt den Vorsitz an Herrn Kösters und nimmt selbst weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Herr Kösters weist auf die Vorberatungen und das einstimmige Ergebnis im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hin.

Seitens der Ratsmitglieder ergeben sich keine Fragen.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig

 

Anmerkung:

Herr Tauber weist darauf hin, dass die Zuschauer durch Sichtbehinderungen nicht in der Lage sind, der Power-Point-Präsentation zu folgen.

Seitens der Verwaltung sagt Frau Dirks für künftige Sitzungen Lösungen für Zuschauer und Presse zu.