Beschluss:

 

Es wird beschlossen, dass die Rotorblätter der geplanten Windenergieanlagen Nr. 6 und Nr. 7 in der Konzentrationszone Nr. 1 „Riesauer Berg“ als Ausnahme von § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB nicht vollständig innerhalb der ausgewiesenen Flächen liegen müssen.

 

 

 

 


Die Vorsitzende nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Bezirks- sowie Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und verweist auf die einstimmigen Beschlüsse.

 

Der Rat fasst folgenden


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

11

 

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

5

 

 

FDP

 

 

2

FamilienPartei

1

 

 

Bürgermeisterin

1