Herr Wieling richtet an die Verwaltung die Frage, wie mit den 4 Punkten des Antrages umgegangen werden könne, ob es überhaupt möglich sei die von der SAG aufgeführten Beschlüsse umzusetzen und ob der Rat überhaupt zuständig sei.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass in der Vergangenheit bereits ähnliche Anträge von den Fraktionen gestellt worden seien. Daraufhin seien manchmal Resolutionen beschlossen worden oder die Verwaltung sei beauftragt worden, Briefe zu schreiben. Sie sehe  bei den von der SAG aufgeführten Punkten durchaus eine Zuständigkeit der Verwaltung gegeben.

 

Herr Mollenhauer ergänzt, dass sich die Frage stelle, ob sich der Rat diese Anregung zu Eigen machen wolle und sie an die Verwaltung weitergebe.

 

Frau Mönning fragt nach, ob es denn überhaupt möglich sei, dass die Verwaltung tätig werde.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass eigentlich alles bereits in den Ausschüssen diskutiert wurde.

 

Herr Wiesmann stellt fest, dass man in vielen Sitzungen intensiv über das Thema diskutiert habe und schließlich zu einem Ergebnis gekommen sei. Nach seiner Auffassung gebe es einen weit reichenden Konsens, wonach man den Landwirten gestatten wolle, in annehmbarem Abstand zum Hof zu erweitern. Der Antrag der SAG beinhalte etwas anderes. Von daher könne er der Anregung nicht folgen.

 

Herr Nowak betont, dass die industrielle Massentierhaltung nicht die Zustimmung der SPD-Fraktion finde. Die von der SAG geforderte namentliche Abstimmung darüber, dass Massentierhaltung nicht mit christlichen und ethischen Wertevorstellungen vereinbar sind, lehne er ab.

 

Herr Schlieker stellt fest, dass der erste Punkt der Anregung in etwas abgewandelter Form bereits Beschlusslage sei. Mit der namentlichen Abstimmung sei er überhaupt nicht einverstanden. Nach seiner Meinung sei  kein Punkt der Anregung hier zu beschließen.

 

Frau Mönning befragt noch einmal Frau Dirks, ob der Rat denn überhaupt  beschließen könne, dass die Bürgermeisterin oder die Verwaltung tätig werden sollen.

 

Frau Dirks macht deutlich, dass die Sachlage und die Möglichkeiten Hähnchenmastanlagen zu verhindern, in den Sitzungsvorlagen und in den Sitzungen ausführlich dargelegt worden seien. Über diese aufgezeigten Möglichkeiten hinaus sehe sie keine weiteren Möglichkeiten tätig zu werden.

 

Herr Fehmer schlägt vor, die Anregung abzulehnen, weil über den Sachverhalt in den Sitzungen bereits intensiv diskutiert worden sei. Außerdem würden in der Anregung alle „Massentierhaltungsanlagen“ über einen Kamm geschert. Er halte es dagegen für unerlässlich, jeden Einzelfall zu betrachten und dann zu entscheiden.

 

Dem Vorschlag von Herrn Fehmer wird einstimmig gefolgt.