Beschluss:

 

Der Antrag wird an den Umweltausschuss verwiesen.

 


Frau Dirks nimmt Bezug auf den gestellten Antrag und führt aus, dass im Rahmen der Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes bereits über Förderprogramme gesprochen wurde. Hier wurde sich darauf verständigt, ein Förderprogramm für Gründächer aufzulegen – dies ist Inhalt des Klimaschutzkonzeptes und im Haushalt 2024 bereits berücksichtigt ist. Die Klimaschutzmanagerin erarbeitet zurzeit ein Konzept für die Förderung von Gründächern. Ausgewählt wurden Gründächer, da diese nicht direkt einen finanziellen Nährwert haben und zudem bei der Bürgerbeteiligung favorisiert wurden.

 

Im Anschluss bekräftigt Herr Lennertz, dass das Thema Energieeinsparung sehr wichtig sei und der städtische Haushalt hierdurch nicht belastet werden sollte. Vielleicht gibt es Fördertöpfe z.B. für Balkonkraftwerke oder andere Energiesparmaßnahmen. Die Mitaufnahme in das Klimaschutzprogramm und das kommunale Förderprogramm wäre wünschenswert. Er schlägt vor, den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

Frau Dirks schlägt vor, den Antrag zunächst in den Umweltausschuss zu verweisen, da der Umweltausschuss sich damit beschäftigen muss, ob dies als Priorität gesehen wird, da umfangreiche Maßnahme bereits priorisiert worden sind. Wenn dieser Ausschuss in Abstimmung mit der Klimaschutzmanagerin zustimmt, dann könnte im Haupt- und Finanzausschuss weiter beraten werden.

 

Danach stimmt Herr Tauber dem Vorschlag der Vorsitzenden zu – zumal diese Beratungsreihenfolge durch die Zuständigkeitsordnung geregelt ist. Kritisch sieht Herr Tauber die Zielrichtung des Antrages, da erst vor Kurzem das Klimakonzept verabschiedet und dort wurden ganz klar Maßnahmen und Ziele definiert wurden. Einem Verweis in den Umweltausschuss kann er jedoch zustimmen.

 

Darauf erklärt Frau Hüwe, dass die Intention des Antrages begrüßenswert ist. Bezugnehmend auf den Vorschlag der Förderung von Balkonkraftwerken weist Frau Hüwe auf die soziale Gerechtigkeit hin, welche beachtet werden sollte. Es müssten Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln festgelegt werden und nicht nach dem “Gießkannenprinzip” arbeiten. Eine differenzierte Förderung sollte vielmehr das Ziel sein. Zu bedenken sei zudem, dass in den vergangenen Monaten die Balkonkraftwerke im Kreis eher “untergegangen” sind. Hinsichtlich der individuellen Energieberatung gibt es bereits Geld und zwar vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) – bis zu 80 % Förderung – begrenzt auf einen Höchstbetrag von 1.800 € - sind hier möglich. Somit stellt sich die Frage, ob eine doppelte Förderung erforderlich ist.

Mit Hinweis auf die Allgemeine Zeitung vom 26.04. und Mitteilung über SocialMedia der Stadt teilt Frau Hüwe mit, dass am 02.05.2023 eine kostenlose Energieberatung über die Kreishandwerkerschaft stattfinden wird.

 

Frau Dirks bekräftigt nochmals, dass das vorhandene Klimaschutzkonzept Vieles beinhalte und ein Schwerpunkt Beratung und Bildung sowie das Nachhaltigkeitszentrum beinhalte – bei alle dem wird auch das Thema Balkonkraftwerk berücksichtigt werden.

 

Abschließend schlägt die Vorsitzende Frau Dirks vor, diesen Antrag in den Fachausschuss zu verweisen.

 

Der Rat fasst folgenden

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

11

 

 

Bündnis90/Die Grünen

5

 

 

SPD

2

 

3

FDP

2

 

 

FamilienPartei

1

 

 

Bürgermeisterin

1