Beschluss:

a)    Die Jahresrechnung 2007 wird zur Kenntnis genommen und aufgrund des § 59 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 101 GO NRW a. F. zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

b)    Aufgrund der Genehmigungsverfügung zum Haushaltssicherungskonzept 2008 vom 22. Februar 2008, Ziffer 1, wird die Bildung und Verwendung der Haushaltsreste lt. Seiten 28 – 31 der Jahresrechnung beschlossen.


Herr Melzner geht auf die wesentlichen Daten der Jahresrechnung ein.

 

Nach kurzer Erörterung fasst der Rat folgenden


Stimmabgabe: einstimmig