Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.       Die in der Anlage II zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Bilanz zum 31.12.2022 wird genehmigt und festgestellt.

2.       Die in der Anlage III zum Jahresabschlussbericht aufgeführte Gewinn- und Verlustrechnung 2022 mit Anhang (Anlage IV) wird genehmigt und festgestellt.

3.       Der Lagebericht zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage I) wird genehmigt und festgestellt.

4.       Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.

5.       Der festgestellte Jahresüberschuss in der Höhe von 186.597,23 € wird in den Gewinnvortrag eingestellt.

 

 

 


 

Der Vorsitzende Herr Rose begrüßt von der EuReWi Euregio Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Coesfeld Herr Lenkenhoff und erteilt diesem das Wort.

Herr Lenkenhoff erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage 1 zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) ausführlich den Lagebericht und den Jahresabschluss 2022.

 

Anschließend hinterfragt Herr Hidding, ob der Erlös von ca. 2 Mio. Euro in einem normalen Verhältnis (1 zu 3 der 4) zu den Schulden in Höhe von 7 Mio. Euro beim Abwasserwerk steht.

 

Herr Lenkenhoff beurteilt dieses Verhältnis als durchaus normal, da es sich beim Abwasserwerk nicht um ein erwerbswirtschaftliches Unternehmen handelt. Die Eigenkapitalausstattung bezeichnet Herr Lenkenhoff ebenfalls als gut – genauso wie die Langfristfinanzierung.

Herr Hein betont, dass der Umsatz 2 Mio. Euro beträgt, das langfristige Fremdkapital beträgt 7 Mio. Euro und dieses bei einer Bilanzsumme von 22 Mio. Euro.

 

Danach interessiert sich Herr Dr. Köhler für das Zinsniveau der in 2022 aufgenommenen Darlehn und fragt nach, ob eine Abschätzung für die zukünftige Zinsentwicklungen getroffen werden kann.

 

Herr Hein führt aus, dass durchschnittlich zurzeit ein Zinssatz von deutlich unter 2 % gezahlt wird. Sollte es nun erforderlich werden, einen neuen Kommunalkredit aufzunehmen, läge der Zinssatz voraussichtlich zwischen 3,5 und 4 %.

 

Im Folgenden möchte Herr Siepert wissen, für welchen Zeitraum die bestehenden Zinsbindungen laufen und in welcher Höhe die Kredite getilgt werden.

 

Herr Hein entgegnet, dass im Allgemeinen die Zinsbindung für einen Zeitraum von 20 Jahren getätigt wird. Die Finanzierung sollte grundsätzlich langfristig gestaltet sein – für langfristiges Investitionsgut. Bezugnehmend auf die Frage der Tilgungsanteile erklart Herr Hein, dass diese ganz unterschiedlich gestaffelt sind.

Herr Lenkenhoff führt diesbezüglich aus, dass ca. 30 Einzeldarlehn bestehen. Es gibt sowohl die Form der Ratentilgung mit festen Raten als auch Darlehn (Annuitätendarlehn) bei denen von der Drlehnssumme z.B. 3,5 % zurückgezahlt werden und somit bei sinkendem Zinsanteil sich der Tilgungsanteil erhöht.

 

Abschließend möchte Herr Rose noch Informationen zum Vermögensplan haben – Vorhaben an Investitionen, z.B. Sanierung der Pumpwerke und das Ergebnis der Investitionen dazu.

Herr Hein erläutert, dass verschiedene Maßnahmen aufgrund des Kapazitätsmangels nicht umgesetzt werden konnten. Hinsichtlich der Sanierung des Pumpwerkes teilt Herr Hein mit, dass in 2023 die Ausschreibung vorbereitet wird.  

 

 


Stimmabgabe: einstimmig