Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2022 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 105.450,21 € (davon 27.683,61 € für Schmutzwasser und 77.766,60 € für Niederschlagswasser) wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 eingestellt.

 

 

 


Herr Hein erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und der bereits vorab zur Verfügung gestellten Nachkalkulation.

 

Seitens der Ausschussmitglieder ergeben sich keine Fragen.


Stimmabgabe: einstimmig