Beschluss:

Der verwaltungsseitig dargestellten Vorgehensweise wird zugestimmt. Die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt ist durchzuführen.


Herr Dittrich schlägt vor, den Vertretern des Freibad-Arbeitskreises, des DLRG sowie des Vereins Interkulturelle Begegnungsprojekte Rederecht zu erteilen.

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Mollenhauer geht auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage ein.

 

Herr Blenke (Projektleiter Thalen Consult) und Herr Schulz (Architekt) erläutern die Entwurfsplanung.

Herr Schulz betont, dass die Planung eng mit dem Amt für Denkmalpflege abgestimmt worden sei.

Zu den einzelnen Sanierungsmaßnahmen führt Herr Schulz aus, dass im Grunde der Beckenkörper so erhalten bleibe wie er sich heute darstelle. Lediglich die kaputten und wartungsintensiven Elemente würden im Stile des alten historischen Bades erneuert. Der Beckenkopf werde durch Betonfertigteile vor Frost geschützt. Alte Formsteine würden nachproduziert, auch die beschädigten Fliesen würden durch neue, die eigens produziert würden, ersetzt. Hinzu komme, dass der Beckenboden gefliest werde. Des Weiteren werde das Beckenumfeld mit einer neuen barfußgerechten Pflasterung versehen. Die Badeaufsicht erhalte einen neuen überdachten Bereich. Die Rutsche werde wieder eingebaut, während die Sprunganlage im Stil der bestehenden Anlage durch eine neue ersetzt werde. Aufgrund der Wassertiefe werde es bei einem starren Sprungbrett bleiben. Neu eingebaut werde ein Beckenlifter. Barrierefrei gestaltet werde auch eines der Durchschreitebecken. Zur Beckendurchströmung werde ein Strahlenturbulenzverfahren eingebaut.

 

Herr Blenke führt zur Badewasseraufbereitung aus, dass Schwallwasserbehälter neu installiert werden, wodurch sich der Wasserverbrauch verringere. Der Technikraum werde um einen Anbau erweitert.

Das Kinderbecken werde in Edelstahl erstellt, alternativ sei ein Betonbecken angedacht worden.

 

Bzgl. des Wärmeversorgungskonzeptes sei davon ausgegangen worden, dass die Beckenerwärmung über eine Solarabsorberanlage erfolge, um die Grundversorgung des Beckens zu sichern. Zusätzlich seien 20 qm Kollektorfläche zur Duschwassererwärmung und zur Spitzenlastabdeckung eine Gaskesselanlage angedacht. Dieses Konzept habe im Mai etwa eine Leistung von ca. 410 KW.

 

Daneben gebe es ein Angebot der Fa. Wisag, die eine Wärmepumpe für interessant halte. Das Wisag-Wärmepumpen-System habe eine Leistung von insgesamt 338 KW.

Nähere Angaben sind der Anlage 1 zu dieser Niederschrift zu entnehmen.

Herr Blenke schlägt vor, bei dem geplanten Wärmeversorgungskonzept zu bleiben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pfeiffer wie viel Leistung tatsächlich benötigt werde, teilt Herr Blenke mit, dass 0,58 KW/qm Wasserfläche benötigt werden, was eine Heizleistung von 520 KW bedeute. Damit würden 24° Wassertemperatur erreicht. Um Kosten zu sparen, wolle man  mit 410 KW hinkommen. Daraus folge allerdings, dass man an kälteren Tagen kälteres Wasser haben werde.

 

Herr Schlieker führt an, dass man in den letzten 40 Jahren mit 200 KW Heizleistung ausgekommen sei und fragt nach, warum jetzt mehr als eine Verdoppelung als notwendig angesehen werde.

 

Herr Blenke verweist auf die DIN-Norm, wonach sich 520 KW ergeben. Nach Aussagen des Schwimmmeisters seien die Wassertemperaturen in der Vergangenheit nicht immer im wünschenswerten Bereich gewesen.

 

Herr Schlieker hält das Wisag-Konzept für überzeugend. Dieses benötige zwar eine längere Aufheizzeit, ansonsten werde aber eine Wassertemperatur von 24° garantiert.

 

Herr Blenke gibt zu bedenken, dass eine Absorberanlage ca. 30 Jahre halte, eine Wärmepumpe aber in ca. 15 Jahren abgängig sei.

 

Herr Schulz erläutert dann den Entwurf des Wasserspielgarten-Bereiches. Dieser sei für Kinder bis zu 5 Jahren ausgelegt. Dabei sei weniger Wert auf ein großes Kinderbecken gelegt worden, dafür gebe es viele Angebote drum herum.

 

Zur Entwurfsplanung der Gebäude führt Herr Schulz aus, dass die Gebäude um einige Funktionsbereiche ergänzt werden. Der Umkleidebereich werde neu organisiert, ansonsten solle das Gebäude in der heutigen Gestalt erhalten werden. Es sei festgestellt worden, dass der Betonboden im gesamten Umkleidebereich nur ca. 7 cm stark sei. Um einen tragfähigen Grund zu bekommen, müsse eine Betonplatte eingefügt werden.

Die Fundamente seien freigelegt worden, weil Risse festgestellt wurden. Das Fundament sei nur 60 cm tief, deshalb werde es als erforderlich angesehen, dieses Fundament zusätzlich zu unterfangen.

 

Im Übrigen habe Denkmalschutz den Anspruch zu konservieren und im Original zu erhalten, es solle nicht versucht werden, einen schöneren Zustand als vorher zu erreichen.

 

Schließlich erläutern Herr Schulz und Herr Blenke die einzelnen Blöcke der Kostenzusammenstellung. Diese ist als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt.

 

Anschließend beantworten Herrn Blenke und Herr Schulz Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Schlieker regt an, statt des Gaskessels Wärmepumpen vorzusehen. Diese seien günstiger und würden im Laufe der Zeit weniger Wartungs- und Energiekosten verursachen. Letztlich seien Wärmepumpen ökologischer und könnten mit Öko-Strom betrieben werden.

 

Daraufhin ergibt sich eine Diskussion über das Wärmekonzept. Herr Mollenhauer weist darauf hin, dass in vielen Gesprächen die Möglichkeiten zur Erwärmung des Wassers diskutiert worden seien. Letztlich sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass das Wisag-Konzept nicht mit dem geplanten Konzept konkurrieren könne.

 

Herr Krause weist darauf hin, dass die Ausschussmitglieder keine Fachleute seien. Es sei ein Fachbüro beauftragt worden, das überzeugend dargestellt habe, was notwendig ist. Zu den Kosten fragt er nach, ob die kalkulierten 16% Nebenkosten für den 1. Bauabschnitt ausreichen.

Herr Blenke erwidert, dass er davon ausgehe, dass eher weniger benötigt werde.

 

Herr Krause erkundigt sich weiter, wie die Kosten des 1. Bauabschnittes abgesichert seien.

Herr Mollenhauer erläutert, dass vorgeschlagen werde, die Maßnahme in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Das resultiere daraus, dass das Land eine Förderung in Höhe von 218.000,-- € verteilt auf drei Jahre gewähre. Der Förderantrag an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz habe dieses Jahr keinen Erfolg gehabt. Allerdings werde das Billerbecker Freibad dort sehr positiv gesehen. Es sei dringend empfohlen worden, für nächstes Jahr einen neuen Antrag zu stellen. Voraussichtlich Anfang März 2009 sei mit einem Ergebnis zu rechnen. Wenn feststehe, ob tatsächlich Mittel gewährt werden und die Kosten für den 1. Bauabschnitt bekannt seien, könnte im nächsten Jahr neu entschieden werden, ob man sich beim 2. Bauabschnitt auf eine „optische“ Aufarbeitung beschränke oder eine längerfristige Lösung schaffe.

Die Finanzierung für den 1. Bauabschnitt sei gesichert. Im Haushaltsplan seien entsprechende Mittel für das Freibad eingestellt.

 

Herr Schlieker entnimmt der Diskussion, dass sein Vorschlag, den Gaskessel durch Wärmepumpen zu ersetzen, wohl nicht mehrheitsfähig ist.

Er wirft aber die Frage auf, warum das schöne und große Freibadgelände nur während der Badesaison zugänglich ist und die Rasen- und Spielflächen nicht ganzjährig zur Nutzung freigegeben werden.

 

Frau Dirks hält die Idee grundsätzlich für gut, sie sollte im weiteren Verlauf berücksichtigt werden. Zusätzliche Aktionen im Sommer seien aber bereits angedacht.

 

Herr Pfeiffer fragt nach, mit welchen Kostenüberschreitungen gerechnet werden müsse.

In der Regel werde von 5% ausgegangen, so Herr Blenke. Jetzt komme man allerdings in eine Zeit, in der die Ausschreibungsergebnisse nicht sehr günstig seien. Er wisse aber nicht wie die Firmen kalkulierten.

 

Herr Hövener hält die vorgeschlagene Vorgehensweise für plausibel und schlüssig. Die Finanzierung sei gesichert. Er gehe aber davon aus, dass die in der Kostenschätzung unter „Option“ aufgeführten Maßnahmen zunächst nicht realisiert werden und falls sie doch realisiert werden sollen, hier im Ausschuss darüber zu beschließen wäre.

 

Das wird von Frau Dirks  bestätigt. Allerdings habe sich der Freibad-Arbeitskreis bereit erklärt im Kleinkind-Bereich einige Maßnahmen zu übernehmen.

 

Herr Prause teilt mit, dass die Mitglieder des Freibad-Arbeitskreises ihre Arbeitskraft anböten und sich darüber hinaus der Verein im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten im Bereich der Spielelandschaft für die Kleinkinder einbringen wolle. Er hoffe, dass noch weitere Sponsoren hinzukommen.

 

Herr Tauber bedankt sich für den Vortrag und stellt fest, dass dieser nicht viel Neues gebracht habe. Ihn überrasche aber, in welcher Höhe sich die Sparkassenstiftung an der Finanzierung beteiligen wolle, insbesondere wenn man wisse, welcher jährliche Zuschussrahmen zur Verfügung stehe. Außerdem halte er es für unglücklich, dass die Summe in der Sitzungsvorlage so deutlich formuliert worden sei.

 

Frau Dirks hält dem entgegen, dass das Kuratorium das Freibad für die Billerbecker Bürger als wichtig ansehe. Es gebe die grundsätzliche Aussage der Stiftung, das Freibad mit 150.000,-- € verteilt auf 3 Jahre zu fördern.


Stimmabgabe: einstimmig