Sitzung: 06.06.2023 Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Vorlage: FB60/1905/2023
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Die in der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 27.04.2023 gefassten Beschlüsse bezüglich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes werden aufgehoben.
- Die Hinweise des LWL, der Stadtwerke Coesfeld, der Thyssengas GmbH, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Gelsenwasser AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Amprion GmbH und der Vodafone GmbH werden zur Kenntnis genommen.
- Der Anregung des Kreises Coesfeld hinsichtlich der Eingrünung des Betriebsstandortes im Gebiet der Stadt Billerbeck wird entsprechend den Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Es wird beschlossen, die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durch Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes mit der Gemeinde Rosendahl durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen, sobald auch der Rat der Gemeinde Rosendahl einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zugestimmt hat. Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl und beinhaltet auf Billerbecker Stadtgebiet in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 2 die Flurstücke 118, 179 und Teile des Flurstücks 180. Der Planbereich des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes erstreckt sich darüber hinaus auch auf Rosendahler Gemeindegebiet.
- Der
Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes als gemeinsamer
Teilflächennutzungsplan mit der Gemeinde Rosendahl mit den Entwürfen der
Begründung und der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II wird für die
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
- Der
Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung und
seiner Anlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel
erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB. Da es sich um
einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan handelt, wird die Offenlage, die
Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemeinsam mit
der Gemeinde Rosendahl durchgeführt.
Frau Besecke weist auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss. Da sich seitens der Ausschussmitglieder keine Rückfragen ergeben, lässt der Vorsitzende über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Stimmabgabe: einstimmig