Herr Kleideiter erkundigt sich, ob der Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit der Pumpen zur Drainagewasserableitung nur auf die Herstellung der Pumpen bezogen sei oder auch für die Betreiber der Pumpen gelte.

Herr Hein konstatiert, dass die Betreiber der Pumpen zur Ableitung des anfallenden Fremdwassers sicherlich Stromkosten in Höhe von 100,-- bis 200,-- € jährlich aufbringen müssten. Der Drainagewasserkanal könne aber nicht tiefer gelegt werden, evtl. bestehe die Möglichkeit im Kohkamp in den letzten beiden Haltungen.

Im Hinblick auf die Allgemeinheit müsse man aber berücksichtigen, dass die Ursache für das Fremdwasser vom Grundstück ausgehe. Die Grundstückseigentümer im Projektgebiet gelangten bereits in den Genuss einer 50%-igen Förderung, hinzukomme, dass die Untersuchung des Grundstückes und die Betreuung kostenlos seien. Vor diesem Hintergrund könne er nicht verstehen, dass die Stromkosten für die Pumpen nicht in Kauf genommen werden.