Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Geflügelschau 2008 eine pragmatische Lösung in Zusammenarbeit mit der Grundschule und dem Rassegeflügelzuchtverein herbeizuführen. Für die künftige Nutzung der Turnhallen durch Vereine ist dem Ausschuss ein Vorschlag zu unterbreiten, wie dieses in der Sporthallenbenutzungsordnung verankert werden kann.


Herr Dittrich schlägt vor, Herrn Wehrenbeck und Herrn Dirks als Vertreter des Rassegeflügelzuchtvereins Rederecht zu erteilen.

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Messing informiert die Ausschussmitglieder über eine Eingabe der Schulpflegschaftsvorsitzenden der Ludgeri-Grundschule. Des Weiteren sei die Verwaltung aufgefordert worden, mit dem Rassegeflügelzuchtverein nach Alternativen zu suchen. Die Betreiberin des Lokals, in dem die Ausstellung bereits früher stattgefunden hat, habe signalisiert, dass sie grundsätzlich bereit sei, den Saal für die Ausstellung zur Verfügung zu stellen. Allerdings beabsichtige sie, ihr Objekt zu veräußern. Deshalb könne sie nicht garantieren, dass der Saal im November zur Verfügung stehe.

Herr Messing berichtet weiter, dass einen Tag nach der Sitzung der Schulpflegschaft die Stellungnahme des Gesundheitsamtes eingegangen sei. Darin werde ausgeführt, dass aus gesundheitlicher Sicht bei Beachtung des geschilderten Ablaufes keine Bedenken gegen die Durchführung der Rassegeflügelzuchtausstellung in der öffentlichen Turnhalle bestehen.

Die Tatsache, dass in kleineren Orten Rassegeflügelausstellungen in Aulen oder Mehrzweckhallen stattfänden sei nach seiner Meinung ein Indiz dafür, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliege. Außerdem sei die Stadt Billerbeck nach der Gemeindeordnung verpflichtet, den Zugang zu öffentlichen Gebäuden zu gewährleisten.

Des Weiteren hätten die Eltern deutlich gemacht, dass es ihnen neben den gesundheitlichen Aspekten auch um den Ausfall von Sportstunden gehe. Wenn die Ausstellung in der Turnhalle stattfände, würden donnerstags und freitags jeweils 5 Sportstunden ausfallen. Dieser Ausfall könne aber durch die Nutzung der Zweifachturnhalle und des Lehrschwimmbeckens kompensiert werden.

 

Frau Hagemann berichtet, dass die Turnhalle noch nie so sauber gewesen sei wie nach der Ausstellung. Nichts hätte mehr herum gelegen. Sie habe sich auch belehren lassen wie die Tiere auf die Ausstellung vorbereitet werden und wie sauber sie schließlich ausgestellt würden. Insgesamt sei die Ausstellung im vergangenen Jahr in der Turnhalle hervorragend gelaufen und vom Verein vorbildlich organisiert worden. Tatsächlich ernst zu nehmen sei jedoch der Unterrichtsausfall. Ein Teil der Stunden könne vorbereitend ausgeglichen werden. Sie bitte jedoch sehr darum, das Lehrschwimmbecken eher als nach den Herbstferien zu öffnen. Wenn der durch die Ausstellung ausfallende Sportunterricht durch eine frühere Öffnung des Lehrschwimmbeckens aufgefangen werden könne, spräche aus ihrer Sicht nichts dagegen, die Ausstellung erneut in der Turnhalle durchzuführen.

 

Herr Pfeiffer moniert, dass das Schreiben der Schulpflegschaft vom 29. Febr. 2008 nicht der Einladung beigefügt wurde. Außerdem fragt er kritisch nach, warum die Elternschaft noch nicht über das Schreiben des Gesundheitsamtes informiert worden sei. Weiter verweist er auf die Sporthallenbenutzungsordnung. In § 4 werde ausgeführt, dass die Hallen nur an Sport treibende Vereine und Gruppen zur zweckentsprechenden Nutzung überlassen werden dürfen. Wenn hier weiter über eine Ausstellung des Rassegeflügelzuchtvereines in der Turnhalle diskutiert werde, dann müsse vorher die Satzung geändert werden und die letzte Ausstellung hätte erst gar nicht in der Turnhalle stattfinden dürfen.

 

Herr Messing räumt ein, dass er das Schreiben der Schulpflegschaft der Einladung hätte beifügen können.

 

Herr Tauber hält es für ein Unding, wie der Inhalt des Schreibens der Schulpflegschaft von Herrn Messing zusammengefasst wurde, die wesentlichen Punkte seien nicht genannt worden. Bisher sei es guter Brauch gewesen, dass solche Eingaben hier verlesen werden.

 

Daraufhin verliest Herr Messing die Eingabe der Schulpflegschaftsvorsitzenden (Anlage 3) und die Stellungnahme des Gesundheitsamtes (Anlage 4).

 

Herr Schlieker stellt voran, dass eine Turnhalle ein öffentliches Gebäude sei und dafür da sei, Sport treiben zu können. Er hätte gerne eine Stellungnahme der Vereinsvertreter.

 

Herr Wehrenbeck berichtet daraufhin, dass Frau Große Daldrup ihm gestern gesagt habe, dass die Ausstellung im Saal stattfinden  könne, aber nur wenn sie bis dahin noch  nicht verkauft habe und kein Beerdigungs-Kaffee stattfinde. Die Preisrichter würden bereits für freitags verpflichtet, die Spanne zum Aufbauen wäre dann zu klein. Alternative Räumlichkeiten hätten sie trotz intensiver Suche nicht gefunden.

 

Von Herrn Dittrich zur Nutzung der Reithalle befragt, teilt Herr Wehrenbeck mit, dass die Halle zu weit außerhalb liege und die Besucher ausbleiben würden. Außerdem müsste ein Boden eingelegt werden. Die Kosten wären zu hoch. Zudem wolle der Reiterverein sicherlich die ausfallenden Reitstunden ersetzt haben. Herr Wehrenbeck macht deutlich, dass es immer Abzüge bringe, wenn die Ausstellung an wechselnden Standorten stattfinde.

 

Nach ihren Erfahrungen, so Frau Kratz, sei die Ausstellung im letzten Jahr in der Grundschul-Turnhalle mitten in der Stadt sehr gut gewesen. Wenn man jetzt im Nachhinein von Frau Hagemann höre, dass die Turnhalle nachher 100%-ig sauber gewesen sei und das Gesundheitsamt außerdem bestätige, dass aus gesundheitlicher Sicht nichts gegen die Ausstellung in der Turnhalle spreche, dann sollte sie weiterhin dort stattfinden, solange keine Alternative bestehe. Wichtig sei dabei, dass kein Sportunterricht ausfalle.

 

Herr Kortmann bringt zum Ausdruck, dass er grundsätzlich skeptisch sei und Bedenken habe, wenn unter einem Dach Sportunterricht und eine Geflügelausstellung stattfinde. Er sei aber überrascht, dass der Verein die Turnhalle so sauber hinterlassen habe. Er bitte dennoch den Rassegeflügelzuchtverein, nach Alternativen zu suchen.

 

Falls jemand Bedenken habe, dass es sich nur um eine einmalige gründliche Säuberung handeln könnte, so Herr Krause, dann könne er nur aus mehreren Jahren Erfahrung schildern, in denen die Ausstellung in seinem Betrieb stattgefunden habe, dass die Ausstellung immer hervorragend organisiert und der entsprechende Einsatz der Organisatoren immer vorhanden war. Ggf. müsse der entsprechende Paragraf der  Sporthallenbenutzungsordnung geändert werden und wenn es keine neuen Erkenntnisse gebe, dann sollte abgestimmt werden. Wenn man das Allgemeininteresse in Betracht ziehe, dann bleibe nur die Lösung in der Turnhalle übrig.

 

Herr Tauber bringt zunächst sein Verständnis für das Anliegen des Vereins zum Ausdruck. Hier gehe es aber um eine Räumlichkeit, deren Nutzung durch die Sporthallenbenutzungsordnung eingeschränkt ist. Man müsse sich die Frage stellen, ob es gewollt sei, dem Verein diese Räumlichkeiten auf Dauer zur Verfügung zu stellen, woraus folge, dass für diese Zeit die Turnhalle für den Sportunterricht nicht genutzt werden könne.

 

Herr Schlieker äußert seine Sorge, dass nach einer Satzungsänderung Tür und Tor für alle möglichen Nutzungen geöffnet sein könnten. Weiter befragt er die Mitglieder des Vereins, ob denn die Ausstellung unbedingt im November stattfinden müsse.

 

Herr Wehrenbeck bejaht dieses. Die Hühner kämen nach der Brutzeit in die Mauser und brauchten Zeit bis Ende Oktober um ausstellungsreif zu sein.  

 

Frau Dirks stellt fest, dass die Sporthallen grundsätzlich für den Sport, insbesondere für den Schulsport da seien. Wenn beschlossen werde, dass der Verein die Ausstellung in der Turnhalle durchführen könne, dann sei das ein Zugeständnis der Schule für einen Verein. Weitere Zugeständnisse würden aus Sicht des Schulsports wohl nicht möglich sein. Anders sei das evtl. während der Ferienzeiten.

 

Frau Köhler befragt Herrn Messing, ob er gewusst habe, dass nach der Sporthallenbenutzungsordnung die Ausstellung von Tieren nicht möglich ist, weil die  Turnhallen den Gruppen nur für eine zweckentsprechende Nutzung überlassen werden dürfen. .

 

Herr Messing weist darauf hin, dass der § 4 allgemeiner gehalten werden könnte, damit es Möglichkeiten zur Durchführung der Rassegeflügelausstellung gibt. Im Übrigen seien die Turnhallen auch in der Vergangenheit schon für andere Veranstaltungen genutzt worden, so z. B. zum Stadtjubiläum 2002. In diesem Jahr werde ebenfalls eine Ausnahme für das Benefizkonzert der Bundeswehr-Bigband aus Anlass des Jubiläums des Blasorchesters  gemacht. Herr Messing sagt zu, das Lehrschwimmbecken in diesem Jahr im September für die Grundschule zu öffnen.

 

Zu dem Einwand des Herrn Dittrich, dass man aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfe, weist Herr Messing darauf hin, dass es sich bei der Sporthallenbenutzungsordnung nicht um Ortsrecht handele. Er werde eine Änderung des § 4 vorlegen, so dass eine Nutzung durch den Rassegeflügelzuchtverein rechtlich einwandfrei möglich ist.

 

Frau Hagemann macht sehr deutlich, dass die Nutzung der Ludgeri-Turnhalle durch den Rassegeflügelzuchtverein nicht gleichzeitig bedeuten dürfe, dass auch alle anderen Vereine die Turnhalle nutzen könnten. Die Rassegeflügelausstellung müsse eine Ausnahme bleiben. Des Weiteren müsse der Verein auch weiterhin nach alternativen Möglichkeiten suchen.

 

Herr Tauber bittet um Klarstellung, ob es sich bei der Sporthallenbenutzungsordnung um eine Verordnung mit Ortsrechts- oder Hausrechtscharakter handele.

 

Herr Messing führt aus, dass es sich um Hausrecht handele und deshalb dem Verein die Zusage für die Durchführung der Ausstellung gegeben worden sei. Er sei nicht sicher, ob die Verordnung für eine Ausstellung des Rassegeflügelzuchtvereines überhaupt geändert werden müsse. Das werde er aber prüfen, falls die Verordnung geändert werden müsse, werde er dem Ausschuss einen Änderungsvorschlag vorlegen.

 

Herr Tauber stellt fest, dass sich dann ein Beschluss heute erübrige. Der aktuelle Einzelfall sollte als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung pragmatisch geregelt werden. Es bestehe Konsens, dem Verein zu helfen. Er stellt den Antrag, dem Ausschuss im Hinblick auf künftige Anträge von Vereinen verbindliche Regelungen in der Sporthallenbenutzungsordnung vorzulegen.

 

Herr Krause zieht seinen Antrag auf Abstimmung zurück.

 

Herr Hövener macht deutlich, dass eine übergangsweise Nutzung der Turnhalle durch den Rassegeflügelzuchtverein ermöglicht werden sollte. Die Bedenken aus gesundheitlicher Sicht seien ausgeräumt. Dennoch dürfe die Nutzung nicht dauerhaft sein und der Verein müsse weiter nach Alternativen suchen und dürfe auch die Nutzung der Reithalle nicht von Vornherein ausschließen.

 

Nach einer kurzen Stellungnahme des Herrn Dirks vom Rassegeflügelzuchtverein fasst der Ausschuss auf Antrag von Herrn Tauber folgenden


Stimmabgabe: einstimmig