Beschluss:

 

 

  1. Der Kreistag bzw. Stadtrat begrüßt die Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2023.

Er nimmt den als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland zur Kenntnis. Der Vertragstext kann im Genehmigungsverfahren noch erforderliche Änderungen
oder Ergänzungen erfahren.

 

  1. Der Kreistag bzw. Stadtrat weist die von ihm in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland entsandten Vertreterinnen und Vertreter an,

 

    1. die Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland zum 31. August 2023 auf der Basis der Jahresabschlüsse zum 31.  Dezember 2022 im Wege der Aufnahme der Stadtsparkasse Haltern am See durch die Sparkasse Westmünsterland gemäß § 27 Abs. 1 SpkG zu beschließen.

 

    1. dem im Entwurf als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Vereinigung der Stadtsparkasse Haltern am See mit der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen und bei Beschlussfassungen entsprechend der im öffentlich-rechtlichen Vertrag getroffenen Regelungen zu stimmen.

 

    1. der Änderung bzw. Neufassung der im Entwurf als Anlagen 2 und 3 beigefügten Satzungen des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland bzw. der Sparkasse Westmünsterland zuzustimmen.

 

    1. bei der nach Sparkassenfusionen erforderlichen Neuwahl des Verwaltungsrates die sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland der laufenden Wahlperiode wiederzuwählen.

 

 

 


Frau Dirks nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und die vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen und erläutert diese.

 

Seitens der Ratsmitglieder ergeben sich keine Fragen.

 

Der Rat fasst folgenden.


Stimmabgabe: einstimmig  - bei 1 Enthaltung der SPD