Beschluss:

 

1.       Die Verwaltung wird beauftragt eingehende Anfragen aus der Bürgerschaft zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen aufzunehmen und zu dokumentieren.

2.       Eine Konzeption, wie und wo im Billerbecker Stadtgebiet Freiflächenphotovoltaikanlagen entstehen können sollen, wird durch die Verwaltung erarbeitet.

 

 

 


Die Vorsitzende macht auf die Vorberatungen im Bezirks- und Stadtentwicklungs- und Bauausschuss aufmerksam und die hier gefassten einstimmigen Vorabstimmungen.

 

Ergänzend führt Frau Besecke aus, dass nunmehr der LEP Entwurf ist veröffentlicht. Die Auslage findet vom 23.06. bis zum 28.07.2023 statt.   Stellungnahmen sind nur in dieser Zeit möglich. Eine Beratung ist demnach ferienbedingt nicht möglich. Die Fraktionen können natürlich eigenständig Stellungnahmen abgeben, da Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit der Stellungnahme haben. Das Verfahren soll bis Ende Mai 2024 abgeschlossen sein.

Bezüglich der Freiflächenphotovoltaik, aber auch von Windkraftanlagen sind relevante Änderungen aufgenommen. Diese werden verwaltungsseitig im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Änderungsentwurfes für den Regionalplan erläutert.

 

Auf Rückfrage von Herrn Lennertz, ob noch Beratungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss erfolgen – entgegnet Frau Besecke, dass hinsichtlich des Regionalplanes auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes Änderungsanträge bis 30.09. gestellt werden können.

 

Herr Walbaum bekräftigt, dass die Fraktion der SPD nach wie vor hinter dem  ursprünglichen Verwaltungsvorschlag – die Erstellung eines Gesamtkonzeptes – steht.

 

Im Anschluss erkundigt sich Frau Pawliczek, ob die Konzeptionierung vor Ablauf der Offenlegungsfrist erfolgt. Frau Besecke entgegnet, dass dieses aus Zeitgründen nicht möglich sein wird. Eine Konzeption könne erst erfolgen, wenn die landesplanerischen Rahmenbedingungen festgelegt seien. Allerdings wären Fragestellungen zur z.B. Zulässigkeit von raumbedeutsamen Anlagen im Bereich des Gewerbegebietes bereits vorher zu betrachten.

 

Der Rat fasst folgenden 

 


Stimmabgabe: einstimmig