Beschluss:

 

1.    Die Hinweise eines Anliegers vom Wendelskamp aus der Bürgerversammlung vom 08.06.2022 werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der vorgetragenen Anregung eines Anliegers vom Wendelskamp wird gefolgt.

3.    Der weiteren Anregung eines Anliegers vom Wendelskamp wird nicht gefolgt.

4.    Die Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW und des Kreises Coesfeld (Untere Naturschutzbehörde) werden berücksichtigt.

5.    Die Anregung der Handwerkskammer Münster wird nicht berücksichtigt.

6.    Die Hinweise der Stadt Dülmen, der IHK Nord Westfalen, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, des LWL-Archäologie für Westfalen, des Kreises Coesfeld (Immissionsschutz & Bauaufsicht), der Stadt Coesfeld, der Telekom und der Westnetz GmbH werden zur Kenntnis genommen.

7.    Die Bedenken der Stadt Dülmen und der Stadt Coesfeld gegen die vorliegende Planung werden zurückgewiesen.

8.    Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im nördlichen Bereich des Stadtgebietes im Kreuzungsbereich der Straßen „Hagen“ und „Zu den Alstätten“ und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 7, die Flurstücke 100, 149, 153, 161, 257 tlw., 258, 259, 260, 271, 272, 275 und 276.

9.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ mit dem Entwurf der Begründung und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

10.  Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ und die Begründung mit Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


 

Herr Peter-Dosch und Frau Bosse erklären sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Frau Dirks nimmt Bezug auf die Vorberatungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie die einstimmige Abstimmung zu dieser Maßnahme.

Zu Wort meldet sich anschließend Herr Walbaum, der zu folgenden Punkten noch Klärungsbedarf hat:

  • Bei der letzten Erweiterung wurde gesagt, dass es sich um die letzte Erweiterung handelt.
  • Die Erweiterungen (alte + jetzige) umfassen immer das Doppelte, so dass sich nunmehr das Vierfache ergibt.
  • Bedenken von Dülmen und Coesfeld sollten nicht einfach so aus der Welt geschafft werden.
  • Damaliger Beschluss sah das Schuhhaus Kentrup als Exklave zum Innenstadtbereich zugehörig.
  • Der Planbereich überschreitet die Fläche, welche im Einzelhandelskonzept umgrenzt wurde.

 

Frau Dirks entgegnet, dass der Bereich des Schuhhauses Kentrup mit zum zentralen Versorgungsbereich gehört. Eine Verbindung besteht durch die vorhandene Fußgängerampel.

Hinsichtlich des möglichen Erweiterungspotentials führt Frau Besecke aus, dass dieses nur spekulativ sei. Die jetzigen Änderungen sind erst durch Änderungen auf Landesplanungsebene möglich geworden. Ob zukünftig weitere Erweiterungen planungsrechtlich möglich sind, kann heute nicht beantwortet werden. Bei der Überschreitung der Fläche handelt es um eine Erweiterung der nördlichen Parkplatzfläche, welche geringfügig über die damalige Begrenzung hinausgeht und verweist auf die Ausführungen in der Begründung zur Bauleitplanung.

 

Für die Fraktion der FamilienPartei teilt Herr Geuking mit, dass die Erweiterung begrüßt werde, da es in der heutigen Zeit schwierig sei, zu investieren. Die ortsansässigen Geschäftsleute sollten eine Unterstützung durch die Politik erfahren, sofern dieses planungsrechtlich möglich ist. Bezugnehmend auf seinen Vorredner Herrn Walbaum und dessen Befürchtungen einer nochmaligen Erweiterung weist Herr Geuking darauf hin, dass dann wiederum Beratungen in politischen Gremien anstehen würden und zukünftig erst eine Beurteilung erfolgen könne.

 

 

Der Rat fasst folgenden

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

10

 

 

Bündnis90/Die Grünen

2

 

3

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

FamilienPartei

1

 

 

Bürgermeisterin

1