Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bürgeranregung Windgebiet Lutum - Osthellen die isolierte Positivplanung des entsprechenden Windgebietes zügig voranzutreiben. Ein städtebaulicher Vertrag – mit der Verpflichtung zur Kostenübernahme des Antragstellers – ist zeitnah zu schließen.
  2. Die vorgenannten Windgebiete (Lutum und Osthellen) sollen zukünftig getrennt beraten und überplant werden.

 

 


 

Seitens der Fraktion der CDU erklären sich Herr Wiesmann, Herr Ueding und Herr Kösters für befangen. Sie nehmen weder an der Beratung noch an der Diskusson teil

Frau Dirks nimmt Bezug auf die durchgeführten Vorberatungen im Bezirks- und Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.

 

Herr Walbaum kritisiert Folgendes: 

  • nunmehr 4 Einzelbetrachtungen in Billerbeck
  • seitens der CDU wurde immer suggeriert, dass ein Defizit an Flächen für Windkraft bestehe
  • außer Acht gelassen wurde hierbei eine Betrachtung der zur Verfügung stehenden Flächen in den Münsterlandkreisen
  •  Vorwurf des “Kirchtumdenkens”
  • Teile der Fraktion der Grünen haben in Aussicht gestellt, dass der Bau der WEA´s eine lebensverlängernde Auswirkung (einige Minuten!) habe
  • SPD ist weiter für Gesamtplanung wie im ursprünglichen Beschlussvorschlag formuliert – die isolierte Planung wird nicht unterstützt
  • Wichtig sei die Einbindung aller Billerbecker in den Planungsprozeß – nicht nur die Beteiligung der direkten Nachbarn
  • WEA´s verändern das gesamte Stadtbild – dieses betreffe alle Bürger
  • Fraglich ist, wie mit den Einzelanträgen umgegangen wird – finden diese Berücksichtigung in einem Gesamtkonzept
  • Forderung nach einer Visualisierung aller Standorte

 

Seitens der Verwaltung führt Frau Besecke aus, dass die Erstellung einer Visualisierung möglich sei. Sie betont, dass der jetzige Beschlussvorschlag eine isolierte Planung vorsieht und die Verwaltung an diesen Vorschlag gebunden ist.

 

Nachfolgend möchte sich Frau Pawliczek wissen, ob nunmehr tatsächlich alle Anwohner befragt worden sind und mit dem Projekt einverstanden sind.

Frau Besecke entgegnet, dass hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Bekannt ist lediglich, dass sich für beide Bereiche Anlieger schriftlich geäußert haben, dass sie mit der Planung so nicht einverstanden sind.

 

Frau Dirks bestätigt ebenso, dass in der Bürgermeistersprechstunde Bürger waren, die ihre Bedenken geäußert haben.

 

Darauf bekräftigt Herr Lennertz, dass nach seinen Erkenntnisse die Anwohner sehr wohl mit auf den Weg genommen worden sind. Die Möglichkeit der Positivplanung sollte Jeder als Chance sehen. Die Vorteile – auch für die Kommune – z.B. Gewerbesteuereinnahmen, Durchleitungsgebühr, Möglichkeit der Kommunalbeteiligung sind hervorzuheben. Der Beginn des Planungsverfahren bedeute, dass geprüft wird, wie, wo und ob es möglich ist, das Projekt durchzuführen.

Anschließend betont Herr Wieland nochmals, dass es bei jedem Projekt wichtig sei, alle Bürger und auch eine Beteiligung der Kommune zu beteiligen. Für die Fraktion der FDP erklärt Herr Wieland die Zustimmung zu diesem Vorhaben.

 

Danach betont die Vorsitzende, dass die Verwaltung die Verabschiedung des Bürgerenergiegesetzes habe abwarten wollen und aus diesem Grunde immer für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes plädiert.

 

Herr Geuking äußert klar seine Zustimmung zum Vorhaben, da Windenergieanlagen für die Energieversorung wichtig seien.

 

Daraufhin meldet sich Frau Köhler und möchte wissen, ob die 25 Prozent-Regel auch auf die isolierte Positivplanung zutrifft?

Frau Besecke führt aus, dass bei der Erstdiskussion (Hamern-Gantweg) die Rechtsanwälte Wolter Hoppenberg um eine rechtliche Einschätzung gebeten wurden. Die isolierte Positivplanung ist vom Gesetzgeber so angedacht, dass der Flächenbeitragswert erreicht werden kann bzw. Flächen, die bislang unabhängig von der bisherigen Konzentrationszonenplanung, ergänzend aufgenommen werden können. Das Gesetz setzt fest, dass bei Flächen im Umfang von nicht mehr als 25 % der bisherigen Flächen, davon ausgegangen werden kann, dass die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt werden. Ob dies ein Hinderungsgrund für das gewünschte Vorgehen ist, war ein strittiger Punkt und hatte unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Folge.

Anschließend erfolgt eine Diskussion verschiedener Ratsmitglieder darüber, wer wann und warum für oder gegen Windenergieanlagen bzw. die isolierte Positivplanung gestimmt hat.

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass Alle für Windkraft sind – lediglich auf unterschiedlichen Wegen die Ziele erreicht werden sollen.

 

Der Rat fasst folgenden 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

Bündnis90/Die Grünen

6

 

 

SPD

 

4

 

FDP

2

 

 

FamilienPartei

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1