Beschluss:

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2022 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 105.450,21 € (davon 27.683,61 € für Schmutzwasser und 77.766,60 € für Niederschlagswasser) wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 eingestellt.

 

 

 


Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Betriebsausschuss hin. Auf Rückfrage der Vorsitzenden besteht kein weiterer Erläuterungsbedarf.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig