Herr Fehmer weist darauf hin, dass für die Anschaffung eines Minibaggers ein Sperrvermerk angebracht und die Schaffung der zusätzlichen Stelle im Bereich der Jugendarbeit auf zwei Jahre befristet sein soll. Diese Hinweise habe er im Haushaltsplan nicht gefunden.

Herr Melzner erläutert, dass der Sperrvermerk nicht in die Erläuterungen aufgenommen worden sei, es hierüber aber einen Beschluss gebe und alle Fachbereiche die Anweisung erhalten hätten, den Sperrvermerk zu befolgen. Außerdem erfolge die Freigabe durch den zuständigen Ausschuss.

 

Herr Messing räumt ein, dass die Befristung der Stelle des Streetworkers im Stellenplan nicht vermerkt sei.

Herr Fehmer weist darauf hin, dass die Befristung für zwei Jahre gelten sollte und bittet dieses zu beachten.