Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Zur Änderung des Regionalplanes Münsterland werden folgende Anregungen vorgetragen:

 

1.   Ziel III 1-4: (Vorrangige Inanspruchnahme von Bauflächenreserve) ist als

      Grundsatz zu formulieren.

2.   Ziel III 3-13: Das Kloster Gerleve wird als ASB-Z für weitere regionale

      Einrichtungen aufgenommen.

3.   Ziel VI 1-9: Wird in der Erläuterung dahingehend ergänzt, dass Brachflächen

      auch ehemalige Gartenbaubetriebe umfasst (Gewächshäuser und nicht land-

      wirtschaftlich nutzbare Freiflächen)

4.   Ziel VI 1-13: Wird dahingehend ergänzt, dass auch raumbedeutsame Anlagen möglich sein können, sofern die gewerbliche Entwicklung nicht

      beeinträchtigt wird. 

 

* Hinweis:

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss wird weitere Beratungen anstellen, um weitere Windvorrangflächen zu bestimmen und einreichen zu können.

 


Frau Besecke erläutert anhand der bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie einer Präsentation (siehe auch Ratsinformationssystem) den Stand des Regionalplanentwurfes und die erarbeiteten Anregungen, die seitens der Stadt Billerbeck vorgebracht werden sollen.

 

Eine besondere Herausforderung stellt die zeitgleiche Aufstellung des Landesentwicklungsplanes und des Regionalplanes dar, da Ziele der Raumordnung verbindliche Vorgaben sind, welche im Rahmen der Abwägung nicht überwunden werden können. Dies gelte auch in Bezug auf das Verhältnis Landesentwicklungsplan und Regionalplan. Die formulierten Grundsätze hingegen könnten nach Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung überwunden werden.

 

Auf Rückfrage von Frau Rawe, ob auch die Errichtung mehrerer Freiflächenphotovoltaikanlagen, z.B. im Bereich der Gärtnersiedlung  – unterschiedlicher Betreiber – möglich sei, entgegnet Frau Besecke, dass dieses möglich ist. Die Fläche würde jedoch einer Gesamtbetrachtung unterliegen, da die gemeinsame Raumwirkung ausschlaggebend ist. 

 

Anschließend erkundigt sich Herr Schulze Brock, ob Frau Besecke weitere Auskünfte zu den Abrundungen der BSN (Bereiche zum Schutz der Natur – siehe auch Sitzungsvorlage Seite 4, Absatz 4) geben kann. Frau Besecke entgegnet, dass sie lediglich die im Siedlungsbereich liegenden Bereiche betrachtet habe, da dieses für die Stadt relevant sei. Die Anpassungen seien dort äußerst geringfügig.

 

Herr Flüchter hinterfragt die Herangehensweise der Ermittlung der verschiedenen Flächenpotentiale – Wohnbau- und Gewerbefläche. Welcher Schlüssel wurde hier zugrunde gelegt?

Frau Besecke führt aus, dass dieses in der Vergangenheit schon immer schwierig war, da die zugrunde gelegte Bevölkerungsprognose fast nie richtig gewesen ist, da bestimmte Zahlen (Zu- und Abwanderung der Bevölkerung) kaum kalkulierbar sind. Bei der Fläche für die gewerbliche Nutzung wurde Daten der Industrie- und Handelskammer mitberücksichtigt.

 

Nachfolgend möchte Frau Rawe wissen, ob der Regionalplanentwurf zu den Vorhaben passt, die seitens der Verwaltung vorangetrieben werden (Fläche Richtung Gövert, Haus Hameren).

Frau Besecke betont, dass die Verwaltung durch die Vorgaben der BSN-Flächen sehr eingeengt handeln kann. Ebenso seien topographische und entwässerungstechnische Begebenheiten zu beachten. Sie betont zudem, dass momentan vorwiegend Flächenbedarfe von Bestandsbetrieben vorliegen, sowohl von Betrieben im Gewerbegebiet als auch aus dem Außenbereich angesiedelt sind. Zu wünschen ist natürlich, dass Flächen nach Aufgabe eines Betriebes wieder neu genutzt werden. Dies wird jedoch oft durch Betriebsleiterwohnhäuser erschwert.

 

Herr Wiesmann erkundigt sich, ob die in Planung befindlichen Windkraftanlagen (verschiedene Bürgeranregungen), die im Regionalplan noch nicht erfasst sind, noch Berücksichtigung finden können.

Frau Besecke führt aus, dass jeder, auch Bürger, in einer Stellungnahme - Anregungen bzw. Anträge – zur Aufnahme in den Regionalplan stellen können. Hier können verschiedene Bereiche und die Vorhaben benannt werden. Wünschenswert ist eine Formulierung der verschiedenen Anträge mit Angabe der Fläche durch die Fraktionen, sofern diese Möglichkeit genutzt werden soll.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter, warum Frau Besecke die Aufnahme der vorgenannten Flächen als eher unrealistisch beurteilt, begründet Frau Besecke ihre Annahme damit, dass die Flächen für die beabsichtigten Windenergieanlagen noch nicht ausreichend geprüft sind. Eine Anregung kann jedoch trotzdem vorgelegt werden.

 

Im Anschluss weist Frau Besecke nochmals darauf hin, dass die Fraktionen aufgefordert sind, die Anregungen zu formulieren und ihr gerne zeitnah bis zum 24. August 2023 zukommen zu lassen. Eine Vorberatung der einzelnen Anregungen /Anträge im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie die abschließende Zustimmung des Rates ist für das weitere Vorgehen erforderlich.

 

Herr Schulze-Temming hakt nach, ob die Betrachtung des Gebietes Hamern, welches bereits 2014 begutachtet wurde, nicht gesondert bewertet werden könne.

 

Frau Besecke erläutert, dass bislang lediglich Flächen im Regionalplan aufgenommen wurden, die als Konzentrationszone in Flächennutzungsplänen dargestellt sind und die benutzbar, in der Regel auch schon bebaut sind. Nur so kann der Flächenbeitragswert sicher nachgewiesen werden.

 

 

 

 


Stimmabgabe: einstimmig