Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt das in der Anlage beigefügte Standortkonzept und die Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer auf dem Gebiet der Stadt Billerbeck. 

 

 


 

Frau Niemann erläutert anhand der Sitzungsvorlage das Erfordernis, ein Standortkonzept zu erstellen.

 

Ergänzend führt Herr Messing aus, dass gerade in den letzten Jahren die Verwertung der Rohstoffe zugenommen hat mit dem Ziel, Geld zu erwirtschaften.

Eine Gewinnerzielungsabsicht widerspricht der sozialen Absicht der jetzigen Aufsteller wie z.B. Kolping, DRK.

 

Frau Dirks erklärt, dass grundsätzlich im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zunächst allen Anbietern – auch den gewerblichen – die Möglichkeit zugebilligt werden sollte. Zurzeit sieht es in Billerbeck jedoch so aus, dass ausreichend Standorte und somit auch ausreichend Container aufgestellt sind.

Weiterhin teilt Frau Niemann mit, dass die Genehmigungen für die Standortnutzung nicht befristet seien, sondern bis auf Widerruf Gültigkeit haben.

 

Herr Flüchter betont die Richtigkeit des Bestandsschutzes.

 

Danach hinterfragt Frau Bosse, ob die Verwaltung auch Anfragen von anderen sozialen Trägern (z.B. Malteser oder AWO) erhalten habe. Hierauf entgegnet Frau Niemann, dass dies in der Vergangenheit schon geschehen ist. Ergänzend teilt Frau Dirks mit, dass in diesen Fällen eine Absage für eine Standortzuteilung jedoch nie zu Diskussionen geführt habe und die Begründung, dass ausreichend Standorte vorhanden seien – diese allerdings seit Jahren bereits an andere soziale Träger vergeben sind – für die Anfragenden in Ordnung gewesen ist. 

 


Stimmabgabe: einstimmig