Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung und der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck vom 14.09.2023 wird zugestimmt.

 

 

 


 

Herr Messing nimmt Bezug auf die umfangreiche Sitzungsvorlage und die bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen – diese werden ausführlich von ihm erläutert.

 

Festzustellen ist nunmehr, dass aufgrund der steigenden Personal- und Betriebskosten eine kostendeckende Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist und eine Anpassung der Gebühren in allen Bereichen nach über 10 Jahre erforderlich wird.

Weiterhin betont Herr Messing, dass die Nachfrage nach den ursprünglichen Grab bzw. Doppelgrab für die Bestattungen enorm abgenommen hat und die Wahl oftmals auf ein pflegefreies bzw. pflegeleichtes Grab bzw. Urnengrab fällt. Zudem ist in den letzten Jahren ein Anstieg der vorzeitig zurückgegebenen Grabstätten zu verzeichnen, so dass hier Lücken in den Reihen entstehen. Ziel ist es, diese Flächen weiterhin zu nutzen.

Hieraus ist eine neue Bestattungsform entstanden – das Pflanzgrab, welches größtenteils mit Bodendeckern durch die Friedhofsverwaltung gestaltet wird. In der Mitte dieser Grabstätte wird eine kleine Fläche (ca. 60 x 60 cm) für die persönliche Gestaltung der Angehörigen freigehalten.

 

Anschließend meldet sich Frau Bosse zu Wort kritisiert, dass die Verwaltung erst jetzt mit einer erheblichen Gebührenanpassung kommt – eine moderate, kontinuierliche Steigerung wäre wünschenswert gewesen.

 

Herr Messing entgegnet, dass sich die finanzielle “Schieflage” durch enorme Kostensteigerungen, die vorher nicht absehbar gewesen sind, erst in den letzten Jahren ergeben hat. Die neuen Gebühren haben sich aus einer kostendeckenden Gebührenkalkulation ergeben. 

 

 

 

 


Stimmabgabe: einstimmig