Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Bürgern verstärkt Hilfestellungen und Informationen zur Installation und Einrichtung von Balkonkraftanlagen zur Verfügung stellen.

 


 

Herr Lennertz nimmt Bezug auf den gestellten Antrag und betont, dass durch die vorgeschlagene Maßnahme die Umsetzung der Klimaschutzziele flankiert werden sollen. Es soll für alle Bürgerinnen und Bürger ein Anreiz zur Anschaffung geschaffen werden.

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird Folgendes kritisiert:

  • Anschaffung macht sich innerhalb von fünf Jahren bezahlt – deshalb Werbung machen ja – keine Förderung erforderlich
  • Finanzieller Vorteil für Benutzer da – daher keine Förderung durch öffentliche Hand
  • Ökologischer Nutzen ist da – auf der anderen Seite aber auch Ersparnisse
  • Nutzbarkeit für Mieterinnen und Mieter
  • Haushaltslage der Stadt Billerbeck sollte beachtet werden

 

 

Andererseits werden seitens der CDU folgende Argumente vorgetragen:

  • Nicht Jeder kann sich die Anschaffung leisten.
  • Breite Masse der Bevölkerung sollte angesprochen werden.
  • Carsharing (TOP 1) stelle ebenso einen finanziellen Nutzen / Vorteil dar, da durch die Nichtanschafftung eines PKW´s Kosten (Anschaffung, Versicherung, Steuern) vom Nutzer – zumindest eingespart werden kann.

 

Seitens der Verwaltung äußert Frau Dirks sich ebenso kritisch und gibt zu bedenken, dass sogenannte Mitnahmeeffekte vermieden werden sollten – das heißt diejenigen, die pfiffig sind, greifen die Fördermittel schnell ab und diejenigen, die zunächst aufmerksam gemacht und noch beraten werden müssen, die gehen dann leer aus.

 

* Hinweis: Veranstaltung 18.09.2023 s. Anlage Termine im Ratsinfo-System

 

 

Zusammenfassend stellt Herr Flüchter fest, dass sich grundsätzlich alle Ausschussmitglieder für Balkonkraftwerke aussprechen. Auf Vorschlag von Frau Besecke fasst der Ausschuss folgenden

 


Stimmabgabe: einstimmig