Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird mit der Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Bei positiver Förderzusage erfolgt ein Vergabeverfahren und die Beauftragung eines geeigneten Büros.

 

 

 


 

Frau Besecke erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und betont, dass die Wärmeplanung eine Bestandsaufnahme und eine Potentialstudie beinhalte. Grundsätzlich ist der heutige Beschluss als Vorratsbeschluss zu betrachten.

 

Auf Rückfrage von Herrn Flüchter, was passiere, wenn der Gesetzgeber, die Aufgabe der Wärmeplanung als gesetzliche Aufgabe der Kommune macht, entgegnet Frau Besecke, dass verpflichtende Aufgaben finanziell dann mitgestützt werden müssten – dieses ist aber noch offen. Der Förderantrag sollte gestellt werden, um eventuelle Übergangsregelungen nutzen zu können.  

 


Stimmabgabe: einstimmig