Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung für die Dauer von zunächst 2 Jahren auszuarbeiten.

 

 


 

Frau Besecke erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Sie betont, dass bei diesem Projekt hervorzuheben ist, dass kein Eigenwert bzw. Eigennutzen für Diejenigen entsteht, die sich an eventuellen Dach- bzw. Fassadenbegrünungen beteiligen.

 

Frau Bosse weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag lediglich die Dachbegrünung genannt wird.

Frau Besecke bedankt sich für den Hinweis – dieser wird dementsprechend ergänzt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rose, warum die Stadt gewillt ist Zuschüsse zu zahlen, entgegnet Frau Neumann, dass es Förderprogramme gab – diese aber leider ausgelaufen sind. Eine Neuauflage ist fraglich und zeitlich nicht abzuschätzen.

 

Ergänzend weist Frau Besecke darauf hin, dass die Kriterien für eine Förderung bzw. die Höhe des Zuschusses pro Dach in der zu erarbeitenden Förderrichtlinie Berücksichtigung finden.

 

Anschließend erwähnt Frau Neumann - auf Nachfrage von Herrn Salomon, dass die sogenannte Dach- bzw. Fassadenbegrünung unter bestimmten Voraussetzungen (Auflage des Substrats) in einigen Kommunen zur Senkung der Niederschlagswassergebühr geführt hat. Frau Besecke sagt zu, diese Option zu prüfen, die Gebührenersparnis sei jedoch nicht sehr hoch.

 

 

 

* Hinweis: Veranstaltung 28.10.2023 s. Anlage Termine im Ratsinfo-System

 


Stimmabgabe: einstimmig