Herr Dettmann nimmt Bezug auf die Anfrage von Herrn Wiesmann hinsichtlich des reparaturbedürftigen Geländers im Bereich der Brücke Hamern und teilt mit, dass die Zuständigkeit bei der Stadt Billerbeck liegt. Der Bauhof wurde bereits mit einem neuen Anstrich des Geländers beauftragt – dieser wurde ebenso bereits durchgeführt.

Gleichzeitig wurde im Rahmen der Brückenkontrollen festgestellt, dass ein komplett neues Geländer zur Verkehrssicherung erforderlich wird. Hierfür werden im Haushalt der Stadt Mittel eingestellt.