Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Zur Änderung des Regionalplanes Münsterland werden folgende Anregungen vorgetragen:

 

  1. Ziel III 1-4: (Vorrangige Inanspruchnahme von Bauflächenreserve) ist als  Grundsatz zu formulieren.

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

  1. Ziel III 3-13: Das Kloster Gerleve wird als ASB-Z für weitere regionale

               Einrichtungen aufgenommen

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

  1. Ziel VI 1-9: Wird in der Erläuterung dahingehend ergänzt, dass Brachflächen auch ehemalige Gartenbaubetriebe umfasst (Gewächshäuser und nicht landwirtschaftlich nutzbare Freiflächen)

 

Stimmabgabe: einstimmig

 

  1. Ziel VI 1-13: Wird dahingehend ergänzt, dass auch raumbedeutsame Anlagen möglich sein können, sofern die gewerbliche Entwicklung nicht

               beeinträchtigt wird.

 

Stimmabgabe: einstimmig

  1. Ziel VI: Aufnahme des Windenergiegebietes Osthellen

 

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

 

 

  1. Ziel VI: Aufnahme des Windenergiegebietes Osthellermark

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

 

  1. Ziel VI: Aufnahme des Windenergiegebietes Lutum

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

 

  1. Ziel VI: Aufnahme des Windenergiegebietes Hamern

 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

3

 

 

SPD

 

2

 

FDP

 

1

 

 

 


 

Frau Besecke erläutert die wesentlichen Punkte der Regionalplanänderung anhand der bereits zur Verfügung gestellten Präsentation (Anlage siehe Ratsinformationssystem) sowie die Vorberatung im vorangegangenen Bezirksausschuss.

 

Danach meldet sich Herr Schulze Temming zu Wort und teilt mit, dass in Zusammenarbeit mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Erweiterung des Beschlussvorschlages erarbeitet wurde. Bei den Anregungen sollen die vier bekannten Standorte der verschiedenen Bürgeranregungen berücksichtigt werden (Osthellen, Osthellermark, Lutum und Gantweg/Hamern). Er betont, dass bei den vorgenannten Planungen die Anlieger mitgenommen bzw. beteilitgt werden.

 

Problematisch sieht Herr Wieland die vorgenannte Erweiterung der Anregung, da die Gefahr bestehe, bei jedem weiteren Antrag wieder eine Erweiterung der Anregung zu fertigen. Er bezweifelt, dass die Verfahren durch die Anregungen für die Regionalplanänderung eine Beschleunigung erfahren.

 

Seitens der Verwaltung erläutert Frau Besecke, dass die Auslage bis 30.09.2023 befristet ist. Seitens der Regionalplanung waren die bisherigen Aussagen, dass keine weiteren Flächen aufgenommen werden, da der Flächenwert bereits erreicht ist. Des Weiteren können die Umweltbelange in dieser kurzen Zeit nicht geprüft werden, so dass mit Problemen im Verfahren zu rechnen ist. Die Wahrscheinlichkeit der zusätzlichen Flächenaufnahme wird somit eher als gering eingeschätzt.

 

Herr Walbaum nimmt Bezug auf die Bedenken von Herrn Wieland und führt aus, dass der durch den Rat beschlossene Flächennutzungsplan aktuell Gültigkeit habe – hierin sind die Konzentrationszonen für Windenergie festgelegt. Der Regionalplanentwurf bildet bebaubare Flächen ab, welche bereits – hinsichtlich der Umweltbelange – geprüft sind und für die keine Belange entgegenstehen.

Bei den beantragten Flächen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist dieses nicht der Fall. Weiterhin kritisiert Herr Walbaum, dass bislang keine Prüfung sowie keine Beteiligung aller Bürger stattgefunden hat. Für die vorgenannten Maßnahmen ist lediglich die Antragstellung vorhanden – nicht mehr. Er betont, dass der Bürger einen Anspruch auf rechtssicher aufgestellte Flächennutzungs-, Regionalpläne, etc. hat. Die Pläne sollten kein “Wunschkonzert” darstellen, sonder das rechtlich Machbare. Außerdem darf der Bürger in seiner Beteiligung an den Planungen nicht eingeschränkt werden. Die betroffenen Anlieger und die Bürger werden durch das Vorpreschen der Fraktionen (CDU/Bündnis90/Die Grünen) überfahren. Weder eine Beteiligungs- noch eine ausreichende Informationsmöglichkeit habe es bislang gegeben. Er bekräftigt, dass durch vorgenannte Antragstellung Tatsachen geschaffen werden, die diese Beteiligung verhindern und kritisiert, dass die eingeräumte Beteiligung der Anlieger lediglich die Bürger im Nahbereich der Windenergieanlagen betreffe. Durch dieses Vorpreschen könnte suggestiert werden, dass “die Messe gelesen ist” – es also kein demokratisches Bauleitverfahren mit einer öffentlichen Bürgerinformation und -beteiligung gibt. Dieses Vorgehen schüre in seinen Augen Unsicherheit und Ängste und zu guter letzt auch Politikverdrossenheit (“Die machen ja sowieso Alle, was sie wollen”). Es gibt keine rechtliche Notwendigkeit so zu verfahren, da das Münsterland die Flächenwerte deutlich überschreitet. Der Regionalplan bedarf somit keiner zusätzlichen Flächen für Windenergie. Transparenz und Bürgerfreundlichkeit auf Augenhöhe sehen laut Auffassung der SPD anders aus. Er betont, dass nach wie vor das Gesamtkonzept für Windenergieanlagen für Billerbeck fehle. Die Fraktion der SPD wird die Erweiterung der Anregungen ablehnen.

 

Nochmals gibt Herr Schulze Temming zu bedenken, dass nicht immer nur Gründe, die dagegen sprechen, gesucht werden sollten. Alle Standorte unterliegen Prüfungen und sollten Belange entgegenstehen, gibt es keine Genehmigung.

 

Seitens der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hebt Herr Peter-Dosch hervor, dass mit diesem Antrag mehr Potential für Windenergie auf Basis des Regionalplans geschaffen werden soll. Die Bürger der Stadt werden keinesfalls übergangen, da in den folgenden Planungsverfahren immer eine Bürgerbeteiligung erfolgen muss.

 

 Nachfolgend erörtert Frau Besecke, dass wenn Flächen im Regionalplan aufgenommen werden, diese Eignungsbereiche darstellen und damit bedarf es keiner kommunalen Bauleitplanung mehr. Es ist nicht so wie bei den Siedlungsbereichen, dass aus den Potentialflächen im Rahmen der Bauleitplanung Fläche ausgerufen werden, welche dann weiterentwickelt werden können, sondern in einem Jahr wird der örtliche Flächennutzungsplan keine Gültigkeit mehr haben, weil festgestellt ist, dass die Flächenwerte erreicht sind. Damit hat die Konzentrationszonenplanung ihre Wirkung verloren – d.h. die Windenergieanlagen sind entpriviligiert und sind nur noch zulässig in Windkraftzonen. Sollte der Regionalplan diese Zonen aufnehmen, wären die Anlagen dort ohne weitere Bauleitplanung zulässig – ohne Anpassung des Flächennutzungsplanes.

 

Herr Wieland schlägt vor, über die einzelnen Punkte separate abzustimmen. Kritisch sieht er nach wie vor die Berücksichtigung der v.g. vier Standorte.

 

Bezug nehmend auf seinen Vorredner bemerkt Herr Peter-Dosch, dass die mögliche Aufnahme der Standort als Chance gesehen werden sollte. Das ganze Verfahren mit sämtlichen Untersuchungen käme ohnehin. Die Möglichkeit sollte genutzt werden und wäre als deutliches Zeichen für die Energiewende zu bewerten.

 

Anschließend klärt Frau Besecke auf, dass das Genehmigungsverfahren vom Kreis durchgeführt wird und keine Bürgerbeteiligung mehr durchgeführt werde, da es sich nicht mehr um ein Bauleitverfahren handelt, sondern ausschließlich ein Genehmigungsverfahren. Zudem entfällt die Möglichkeit im Rahmen einer Bauleitplanung bestimmte vertragliche Forderungen an die Antragsteller zu stellen. Die Aufnahme in den Regionalplan würde bedeuten aufgrund des Vorranggebietes ist seitens des Kreises zu genehmigen – außer die Standorte sind aufgrund von entgegenstehenden Rechten unzulässig.

 

Für die Fraktion der SPD möchte Herr Walbaum wissen, ob es für die vorhandenen und geplanten Windenergieanlagen bereits eine Visualisierung gibt. Frau Besecke antwortet, dass hiermit ein Planungsbüro beauftragt wurde – die Erstellung allerdings noch Zeit in Anspruch nehmen wird. 

 

Nach weiterer ausführlicher Beratung einigt sich der Ausschuss darauf, einzeln über die Beschlussvorschläge abzustimmen.