Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt das als Anlage 1 beigefügte Straßen- und Wegekonzept nach § 8a KAG NRW.

 

 


 

Herr Klein-Reesink erläutert anhand der Sitzungsvorlage und den vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen den Sachverhalt.

 

Auf Rückfrage von Herrn Nowak, wer entscheidet, wann es sich um eine Herstellung nach BauGB oder nach KAG handelt, erläutert Herr Klein-Reesink, dass dieses durch Vorgaben im BauGB – Merkamale (s.a. Erschließung- und Beitragssatzung der Stadt Billerbeck § 9 und BauGB ab § 127 ff), damit die Straße als endgültig hergestellt gilt. Dieses ist bei der Schulstraße nach der aktuellen Einschätzung nicht der Fall. Ergänzend teilt Frau Besecke mit, dass u.a. eine geregelte Entwässerung, Straßenbeleuchtung, Wege, etc.).

 

Anschließend hinterfragt Herr Walbaum die Möglichkeit der Nutzbarkeit von der Förderrichtlinie bis 2026, z.B. für die Friedhofstraße. Ist es richtig, dass die Vergabe der Fördergelder im “Windhundprinzip” erfolgt und könnte es auch sein, dass die Stadt leer ausgeht?

Herr Klein-Reesink entgegnet, dass es tatsächlich so ist, dass die Fördergelder erst dann beantragt werden können, wenn die Maßnahme komplett schlussgerechnet ist. Danach würden dann die Beiträge errechnet und diese würden dann wiederum Grundlage bei der Antragstellung sein. Ob und in welcher Höhe eine Förderung kommt, kann jedoch nicht gesagt werden.

Weiterhin fragt Herr Walbaum nach, wie es sein kann, dass der Friedhöfer Kamp nunmehr förderfähig ist – handelt es sich um eine voraussichtlich beitragsfreie Maßnahme.

Frau Besecke klärt auf, dass es sich um verschiedene Maßnahmen handele. Grundsätzlich gilt für Unterhaltungsmaßnahmen, dass diese nicht beitragspflichtig seien für die Bürger. 

 

Auf Rückfrage von Herr Walbaum, ob es im Nachgang zu den bereits abgeschlossenen Maßnahmen noch einen Zuschuss für die Bürger gegeben habe, entgegnet Frau Besecke, dass noch keine Bescheide vorliegen. Die Endabrechnung der letzten Maßnahme im Innenstadtbereich und die Abnahme liegen noch nicht vor. Im Nachgang kann erst geprüft werden, ob Fördergelder beantragt werden können.

 

Zusammenfassend stellt Herr Peter-Dosch fest, dass der Antrag für die Fördergelder erst gestellt werden kann, wenn die Schlußabrechnungen vorliegen.

Daraufhin bemerkt Herr Sommer, dass die Herangehensweise bei Straßenbaumaßnahme im Vergleich zu anderen Projekten genau anders herum abläuft.

Frau Besecke bestätigt dieses und führt aus, dass zunächst seitens der Verwaltung Bescheide erteilt werden müssen, die dann, wenn eine Förderung gewährt wird, auf “0” gesetzt werden. Dieses bedeutet für die Verwaltung einen enormen Arbeitsaufwand – abgesehen davon, dass die Bürger keine Planungssicherheit haben.

 

Hinsichtlich der Beitragspflicht möchte Herr Schulze Temming wissen, ob nur Private förderfähig sind oder wie z.B. an der Kolvenburg auch die Stadt förderfähig ist. Herr Klein Reesink antwortet, dass der Gemeindeanteil nicht förderfähig ist.

 

Daraufhin meldet sich Herr Köhler zu Wort und bittet darum, vor der nächsten Erstellung des Straßen- und Wegekonzeptes über die entsprechende Beteiligung der Ausschüsse bzw. den Rat einen Zustandsbericht der Straßen zu erhalten.  Hierdurch könnte besser abgestimmt werden, wo es wichtig ist, etwas zu tun. Dieses möchte Herr Köhler als Zusatz im Beschlussvorschlag vermerkt haben.

 

Hierauf entgegnet Frau Besecke, dass es sich bei dem Konzept um eine 5-Jahresplanung handelt und schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berichten, welche Straßen erneuerungs- bzw. sanierungsbedürftig sind.

Hinsichtlich der Ergänzung des Beschlussvorschlages erklärt Herr Klein Reesink, dass eine Ergänzung oder Änderung des Beschlussvorschlages nicht vorgesehen ist, da dieses – wie in der Sitzungsvorlage nachzulesen ist – darzulegen und zu begründen wäre.

 

Frau Besecke schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen, in welchem über den Zustand der Stadtstraßen berichtet bzw.beraten werden kann – dieses soll losgelöst vom Straßen- und Wegekonzept erfolgen. 

 


Stimmabgabe: einstimmig