Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anliegerversammlung für die Friedhofstraße durchzuführen.

 

 


 

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Köhlmos vom Planungsbüro Lohaus – Carl – Köhlmos aus Hannover.

Herr Köhlmos erläutert anhand einer Präsentation (s.a. Ratsinformationssystem) den geplanten Ausbau der Schulstraße und der Friedhofstraße.

 

Hinsichtlich der Vorplanungen (2018) zur Schulstraße ergibt sich lediglich eine kleine Änderung – nämlich, dass der Wendehammer deutlich reduziert werden soll und eine Grünfläche inklusive Sitzbänken geschaffen werden soll. Ein anzulegender Gehweg soll einseitig und höhengleich mit der Fahrbahn - auf der Seite der Häuserfront - erfolgen.

Auf Rückfrage von Herrn Wieland, wie mit dem Baumbestand auf der rechten Seite umgegangen wird, führt Herr Köhlmos aus, dass keine Änderungen im Wurzelbereich vorgenommen werden, um diese zu schützen.

 

Weiterhin erläutert Herr Köhlmos die Varianten 1 und 2 zum möglichen Ausbau der Friedhofstraße.

Variante 1 beruht ebenso auf Planungen aus dem Jahr 2018 mit relativ schmalen Gehwegen, die lediglich 1,5 m breit sind und ebenso schmalen Grünstreifen (lediglich 1,0 m). Erneuert werden sollen alleeartige Bäume, da der Bestand nicht zu erhalten ist.

 

Variante 2 sieht einen einseitigen Gehweg auf der Nordseite vor und eine Grünfläche auf der Südseite. Vorgesehen ist hierbei eine teilweise einspurige Fahrbahn, in der Begegnungsflächen vorgesehen sind. Stellplätze sind in sogenannten Parktaschen geplant. Bei dieser Variante würden ca. 200 qm mehr Grünfläche entstehen. Vorteil hier wäre eine Kostenersparnis con ca. 30 T Euro.

 

Anschließend hinterfragt Herr Sommer das in der Sitzungsvorlage genannte Gutachten, um die Wirtschaftlichkeit einer Erneuerung zur wesentlichen Beibehaltung des vorhandenen Zustandes zu prüfen. Frau Besecke antwortet, dass dieses in der Bürgerversammlung durch Herrn Hein erläutert werde.  Das Bodengutachten untersucht die Untergründe und Aufbauten, die nicht mehr den Regeln der Technik entsprechen. Feststeht, dass ein Ausbau von Teilbereichen nicht möglich ist. Herr Köhlmos ergänzt, dass der Aufbau ca. 30 cm dick ist – davon ca. 4 cm Asphalt. Nach neuestem Regelwerk müsste die Asphaltschicht mindestens 10 cm sein und der Gesamtstraßenaufbau ca. 60 cm.

 

Danach hinterfragt Herr Nowak, ob die Kostenbeteiligung der Stadt, z.B. in der Schulstraße anteilig getragen werden muss. Dieses bejaht Frau Besecke.

 

Darauf folgend meldet sich Herr Peter-Dosch und fragt nach, ob mit Blick auf die noch fehlende kommunale Wärmeplanung (Fern-/Nahwärme) seitens der Stadt eine Verlegung von Leitungen in diesen Straßen ausgeschlossen werden kann.

Hierauf gibt Frau Besecke zu bedenken, dass Niemand in die Zukunft blicken könne – es aber keinen Stillstand bei den Straßenbaumaßnahmen geben sollte.

 

Abschließend teilt Frau Besecke mit, dass die Anliegerversammlung für die Friedhofstraße am 27.09.2023 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden soll. Danach soll in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses über das Ergebnis berichtet werden.

 


Stimmabgabe: einstimmig