Beschluss:

 

Die Stadt Billerbeck ist gem. § 116 a GO NRW von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes für das Jahr 2022 befreit.

 

Der Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Rechnungsprüfungsausschuss hin. Es besteht seitens der Ratsmitglieder kein weiterer Beratungsbedarf. 


Stimmabgabe: einstimmig