Sitzung: 14.09.2023 Rat der Stadt
Beschluss:
Die Stadt Billerbeck ist gem. § 116 a GO NRW
von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines
Gesamtlageberichtes für das Jahr 2022 befreit.
Der Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis
genommen.
Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Rechnungsprüfungsausschuss hin. Es besteht seitens der Ratsmitglieder kein weiterer Beratungsbedarf.
Stimmabgabe: einstimmig