Weiterhin berichtet sie über finanzielle Beteiligung der Kommunen gemäß § 6 EEG bei den Anlagebetreibern einer Windkraftanlage bzw. bei PV-Anlagen. Bislang wurden sechs Musterverträge versandt, von denen fünf bereits unterschrieben vorliegen. Wie hoch eine eventuelle Vergütung für die Stadt ausfallen kann, ist bislang noch offen.