Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B werden ab dem Haushaltsjahr 2024 mindestens auf die Höhe der fiktiven Hebesätze angepasst.

 

Für die Grundsteuer A kommt ein Zuschlag von 85 Hebesatzpunkten hinzu, der rd. 80 T€ entspricht und für die Wirtschaftswegesanierung verwendet wird. Eine Überprüfung des Zuschlages erfolgt jährlich. Eine evtl. Anpassung erfolgt frühestens in drei Jahren.

 

 

 


 

Frau Lammers erläutert anhand der vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen die Notwendigkeit der Steuererhöhung Grundsteuer A. Eine Hebesatzanpassung ist aufgrund der zu erwartenden schlechter werdenden Haushaltslage erforderlich.

 

Für die Fraktion der CDU ergreift Herr Schulze Temming das Wort und erklärt, dass es nicht immer erstrebenswert sein sollte auf die fiktiven Hebesätze zu kommen, sondern es positiv beurteilt werden sollte, wenn die Kommune da drunter bleibt und somit der Bürger auch weniger belastet ist. Herr Schulze Temming nimmt Bezug auf den GPA-Bericht und betont, dass sich seit 2017 durch die positiven Jahresabschlüsse das Eigenkapital um 14,6 Mio Euro erhöht hat. Weiterhin hat sich die Ausgleichsrücklage von 4,8 Mio Euro auf 19,4 Mio Euro im Jahr 2021 erhöht. Ebenso weist er auf den positiven Jahresabschluss des vergangenen Jahres in Höhe von 5,5 Mio Euro hin. Er räumt ein, dass die Prognose für die kommenden Jahre negativere Zahlen einräumt – dennoch besteht die Hoffnung auch zukünftig bessere Jahresabschlüsse zu erreichen. Die Vergangenheit würde dieses bestätigen. Nochmals nimmt er Bezug auf vergangene Diskussionen, die im Nachhinein bestätigt haben, dass die Nichtanhebung der Hebesätze eine richtige Entscheidung gewesen ist. Die Belastung der Bevölkerung ist momentan so hoch (Inflation), dass eine zusätzliche Belastung als nicht erforderlich angesehen wird. Ein weiterer Grund für die Ablehnung ist, dass die Gewerbesteuer deutlich höher als die Hebesätze liegen – das macht ca. 500.000 Euro aus – hier könnte in seinen Augen eine Gegenrechnung erfolgen.

 

Frau Lammers entgegnet, dass die Ergebnisrechnung die ist, welche sich auf die Jahresabschlüsse bezieht. Richtig ist, dass die Ausgleichsrücklage aufgefüllt wurde – dieses betrifft die Verwaltung um zu schauen, dass sie nicht ins HSK rutscht. Sie betont, dass Liquidität benötigt werde – dieser Bestand ergibt sich aus der Finanzrechnung. Diesbezüglich wurde bereits im letzten Jahr mitgeteilt, dass ab 2025 Liquiditätskredite erforderlich werden könnten bzw. Investitionskredite für die geplanten Maßnahmen. Es ist nicht möglich aus der laufenden Liquidität auf die nächsten Jahre die geplanten Maßnahmen und pflichtigen Aufgaben zu leisten. Zudem ist eine enorme Steigerung der Kreisumlage zu erwarten – begründet durch Umlagesteigerungen des LWL`s. Weiterhin weist sie auf die steigenden Sozialaufwendungen hin. Vorgenanntes belaste die Liquidität und eine Gegenfinanzierung fehlt.

 

Frau Dirks ergänzt, dass die Ausgleichsrücklage eine gewisse Sicherheit bedeute, um nicht in die Haushaltssicherung zu rutschen – rein buchhalterisch. Sie erläutert, dass am heutigen Tage die Haushaltsbesprechungen mit dem Kreis für das 2024 stattgefunden haben. Alle Teilnehmenden haben – so Frau Dirks – diese Veranstaltung verlassen in dem Bewusstsein, dass es zukünftig dramatisch wird. Es ist in ihren Augen eklatant wichtig, Liquidität zu erzielen, um die Aufnahme von Krediten zu vermeiden. Die Kreditaufnahmen wären dann nicht nur für Investitionen, sondern um den laufenden Haushalt aufrecht zu erhalten. Lohnerhöhungen in der Verwaltung, im Jugendamtsbereich, bei den Schulintegrationshelfern, etc. stellen eine enorme Belastung des Haushalts dar.

Bislang wurde auf eine Hebesatzanhebung verzichtet, da der Ukraine-Krieg und die Inflation für die Bürger belastend genug waren. Eine finanzielle Schieflage sollte unbedingt vermieden werden, da ansonsten der ganz normale Ablauf gefährdet ist. Abschließend berichtet Frau Dirks von mehreren Gesprächen mit Bürgern, die die Anhebung nachvollziehen können, um auch die Infrastruktur aufrecht zu erhalten.

 

Nochmals meldet sich Herr Schulze Temming zu Wort und stellt fest, dass der Betrag der Corona bedingten und Ukraine-bedingten Schäden in der Prognose Ende 2025 mit sieben Mio Euro berücksichtigt ist. Dieses ist in seinen Augen nicht liquiditätswirksam.

 

Dieser Behauptung widerspricht Frau Lammers, da diese Aufwendungen gezahlt werden müssen und auf der anderen Seite aus der Ergebnisrechnung ausgebucht werden bis 2023, danach müssen sie in der Ergebnisrechnung auch ausgewiesen werden (wie bereits mehrfach berichtet).

Anschließend weist Herr Schulze Temming wiederum auf den Bericht der GPA hin, dass auf Seite 64 nachzulesen sei: Bevor eine Kommune Steuern erhöht, sollte sie andere Konsolidierungsmöglichkeiten umsetzen. In seinen Augen ist eine Steuererhöhung das letzte Mittel. Überprüft werden sollte seitens der Verwaltung, welche Investitionen über die Verwendung der Pauschalen hinaus geplant sind und ob Fördermittel zur Verfügung stehen. Alle Investitionen, die über die Pauschalen hinaus gehen, mindern die Liquidität der Verwaltung.

 

Frau Dirks antwortet, dass es sich bei Investitionen noch nachvollziehbar sei. Es geht allerdings um kollektive Aufgaben: Die Übernahme der Trägeranteile für die Kita´s, die Schulsozialarbeit, den freiwilligen Zuschuss an die OGS, die Subventionierung des Mensa-Essens, usw. Diese Liste wird jährlich mit dem Haushalt vorgelegt. Die Abschaffung von z.B. der Sportlerehrung, Organisation des Stadtfestes, Jugendzentrum, Tourismus etc. müsste dann ebenso in Erwägung gezogen werden. Seitens der Verwaltung bekräftigt Frau Dirks, dass dieses nicht Ziel sei und gerade Kinder und Jugendliche hiervor profitieren.

 

Frau Lammers ergänzt, dass selbst, wenn die vorgenannten Projekte abgeschafft würden, das Defizit in der Liquidität nicht gestopft wird. Die nächsten drei Jahre werden belastend. Im Hinblick auf das Wachstumschancengesetz weist Frau Lammers darauf hin, dass Unternehmen ihre Gewinne reduzieren können (u.a. Änderungen bei den Abschreibungen). Weniger Gewinne bedeutet für die Kommune weniger Gewerbesteuer – das steht fest. Mit einer Steigerung der LWL-Umlage ist zu rechnen und zwar in drastischer Höhe – auch hier sind den Verantwortlichen die Hände gebunden. Aufgrund dessen steigt auch die Kreisumlage über 30 Hebesatzpunkte, weitere Steigerungen sind sicher, wenn der Kreis keine Ausgleichsrücklage mehr hat.

 

Frau Dirks macht darauf aufmerksam, dass im Flüchtlingsbereich nicht Alles refinanziert wird – auch nicht im Bereich der Grundsicherung. Dieses betreffe sehr viele Sozialaufgaben. So lange die Menschen einen Anspruch darauf haben, muss dieses durch die Kommune finanziert werden. Das schreibt der Gesetzgeber vor und kann seitens der Kommune nicht geändert werden.

 

Nachfolgend gibt Herr Schulze Enking zu bedenken, dass durch Gesetze Vorgaben für die Landwirte gemacht werden, die bereits zu Mehrbelastungen führen und die Notwendigkeit der Anhebung aktuell noch nicht gesehen wird.

 

 

Frau Lammers antwortet, dass eine Steuerberechnung im kommenden Jahr noch schwieriger wird, da das neue Grundsteuermodell umgesetzt wird. Wenn die Steuern erst 2025 erhöht würden, könne nicht mehr die geforderte Steuerneutralität hergestellt werden.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass eine Umstellung unter Berücksichtigung der künftigen Einheitswerte und eine Steuererhöhung den Bürgern sehr schlecht zu erklären sei, da die Trennung der beiden Erhöhungen schlecht auseinander zu rechnen ist.

 

Herr Wiesmann widerspricht Frau Dirks und erklärt, dass lediglich 10 % des Gesamtaufkommens genommen werden müssten.

 

Dieser Behauptung wird von Frau Lammers und Frau Dirks widersprochen.

Fest steht – so Frau Lammers, dass auf Kreisebene fast alle Kommunen auf mindestens der fiktiven Hebesätze veranlagen und die meisten erhöhen müssen.

 

Nachfolgend weist Herr Rampe darauf hin, dass die Entscheidung unter den fiktiven Steuersätzen zu bleiben, gemeinsam politisch und bewusst getroffen wurde. Der Kreis ist allerdings immer davon ausgegangen, dass die Messbeträge genommen werden. Diese stellen die Grundlage für die Kreisumlage dar. Die Verwaltung hat somit in den letzten Jahren immer draufgezahlt. Nun ist allerdings der Punkt erreicht, an dem diese Vorgehensweise nicht mehr machbar ist, weil der Kreis als Umlageverband maßgeblich ist. Das Problem und Defizit sind Allen seit langem bekannt.

 

Seitens der Fraktion Bündnis90/Die Grünen meldet sich Herr Jakobi zu Wort und stimmt seinem Vorredner inhaltlich zu. Er möchte wissen, ob schon bekannt sei, wie die Anhebungen bei den Kommunen aussehen.

Frau Lammers entgegnet, dass dieses erst bei Haushaltseinbringung bekannt gemacht werde und noch keine endgültigen Zahlen bekannt sind. Bekannt sind ihr jedoch Kommunen, die über die fiktiven Hebesätze hinausgehen, da schon jetzt Liquiditätsengpässe bestehen. 

Weiterhin macht Herr Jakobi auf zwei anstehende Investitionsprojekte aufmerksam – nämlich: Bauhof und Zweifachturnhalle.

 

Frau Lammers bekräftigt wiederum, dass vor allen Dingen die pflichtigen Aufgaben gestemmt werden müssen.

 

Herr Schulze Temming bitte Alle, das Paket gesamt zu betrachten – nicht nur die Grundsteuer A und B, sondern auch die Gewerbesteuer mit reinnehmen. Er weist nochmals auf den hohen Gewerbesteuersatz hin, der doch den zu niedrigen Hebesatz ausgleichen könne. Dies wiederum würde eine Entlastung der Bürger hinsichtlich der Grundsteuer A und B bedeuten. Die Unternehmen würden somit die Steuer tragen. Er schlägt vor, falls die Hebesätze der Grundsteuer angehoben werden, zumindest die Gewerbesteuer zu senken.

 

Frau Lammers merkt an, dass die Gewerbesteuer in dieser Höhe benötigt wurde und werde, um die laufenden Aufwendungen zu decken, von der Gewerbesteuer geht die Kreisumlage ab und muss die Gewerbesteuerumlage auch noch abgezogen werden. Bei Betrachtung des Liquiditätsbestandes, der geplanten Aufwendungen und Investitionen ist die vorhandene Liquidität ab 2025 verbraucht.

 

Frau Dirks ergänzt, dass die Kommune in den letzten Jahren aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen (- in den Corona-Jahren) relativ gut abgeschnitten hat. Aber mittlerweile findet auch bei den Unternehmen eine Transformation statt – hinsichtlich Investitionen im Bereich Energie. Bei den Betrieben herrsche zurzeit ebenso eine Unsicherheit. Die Kostenstruktur in den Folgejahren ist auch für die Unternehmer schwer zu beurteilen.

 

Herr Schulze Temming nimmt Bezug auf den Produkthaushalt der Stadt Billerbeck und teilt mit, dass sich die Investitionsausgaben pro Einwohner bei ca. 400 € liegen. In den Vorjahren belief sich dieser Betrag immer auf 200-300 T insgesamt. Im letzten Jahr jedoch belief sich diese Summe auf 800 T Euro insgesamt. Dieses belaste somit auch massiv die Liquidität, so dass Liquiditätsreserven aufgebraucht sind. Er weist auf den Ratsbeschluss hin, dass Investitionen nur in Höhe der Pauschalen getätigt werden sollten. Hiervon wurde mehrfach abgewichen. Für die nächsten Jahre entsteht somit ein Minus von 3-4 Mio. Euro in der Prognose. Die Kommune hat sich sehr viel geleistet, was auch die Liquidität belastet hat.

 

Frau Lammers weist darauf hin, dass z.B. der Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses, Investitionen in Schulen einschließlich Ganztagsunterricht (ab 2026) plus Investitionen in die Mensa pflichtige Aufgaben der Kommune sind. Nach Beschluss wurde die Pauschale für die Feuerwehr verwendet, Einzahlungen durch Landesmittel können für diese Pflichtaufgaben dieser Maßnahmen jedoch bisher nicht bzw. nicht ausreichend verzeichnet werden. Dafür wird dringend Liquidität erforderlich.

 

Für die FDP meldet sich Herr Schürmann und fragt nach, ob eine Zwischenfinanzierung durch Kredite erforderlich wird, falls die Hebesätze nicht angehoben werden.

 

Frau Lammers bestätigt dieses – spätestens Ende 2024.

 

Für die Fraktion der CDU meldet sich Herr Ahlers zu Wort und betont, dass die Kommune über eine exorbitante Ausgleichsrücklage verfüge – 26 Mio. Euro – Stand 31.12.2022. Die Kalkulation der Kämmerin sehe für das Jahr 2026 (31.12.) eine Ausgleichsrücklagensumme in Höhe von 20 Mio Euro vor. Herr Ahlers erläutert, dass er sich selbst bemüht habe, die Ausgleichsrücklage, die Liquidität und eigene Anzahlungen so zu beziffern, dass sich die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung übereinstimmten. Gewinne sind in seinen Augen da – 5 Mio Euro Gewerbesteuereinnahmen, die ebenso Liquidität bedeutet haben. Schwierigkeiten bestehen für ihn darin, auf der einen Seite eine Ausgleichsrücklage von 20 Mio Euro besteht – wo allerdings nichts mehr von dem Geld da sein soll. Dies ist für ihn unverständlich, obwohl ihm bekannt ist, dass u.a. noch 7 Mio Euro Corona-Schäden ausgebucht werden müssen – dann ergibt sich aber immer noch eine Summe von 13 Mio Euro in der Ausgleichsrücklage.

 

Frau Lammers entgegnet, dass die Corona-Schäden nicht bei der Ausgleichsrücklage ausgebucht werden - und so einfach nicht gerechnet werden können – es geht um den Bankbestand.

 

Herr Ahlers kritisiert, dass die Liquidität weg ist und sich das Ergebnis auch noch verschlechtere. Er betont nochmals, dass immer noch 13 Mio Euro in der Rücklage vorhanden sein müssten.

 

Für die Fraktion der SPD führt Herr Rampe aus, dass nicht nur die Corona-, sondern auch die Kosten des Ukraine-Bereiches abgeschrieben werden müssen. Er gibt zu bedenken, dass diese Vorgehensweise zu sogenannten “Schattenhaushalten” führen kann. Er betont, dass die Stadt Billerbeck bislang immer Überschüsse erzielt habe aufgrund dieser Verschiebungen, wann entsprechende Verbindlichkeiten geflossen sind. Die Ausgabe wird gebucht – aber ein Geldfluss findet noch nicht statt.

Hinsichtlich der getätigten Investitionen bekräftigt Herr Rampe, dass der Rat der Stadt Billerbeck beschlossen hat, eine neue Feuerwache zu bauen. Folglich seien die pro Kopf-Investitionen somit gestiegen. Der Katastrophenschutz ist nun mal Pflicht und diese Maßnahme nicht durch Pauschale oder Fördergelder finanziert werden konnte. Diesen Schaden muss die Kommune jetzt tragen – über den normalen städtischen Haushalt. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass die Umlageverbände (LWL, Kreis) die Kommunen schröpfen werden.

 

Herr Schulze Temming weist darauf hin, dass es neuerdings die EEG-Zahlungen für Windräder (0,2 Cent) – Stand war, dass dieses auch für Altanlagen gilt. Diese Zahlungen bedeuten für die Verwaltung nochmals zusätzliche Einnahmen, die miteingeplant werden können. Er fragt nach, ob es diesbezüglich schon einen Stand der Dinge gibt. Seine Vermutung geht in Richtung einer sechsstelligen Einnahme.

 

Frau Lammers entgegnet, dass hierzu keine Aussage gemacht werden kann. Ergänzend führt Frau Dirks aus, dass allen 6 Anlagenbetreibern Verträge zugesandt wurden und mit 5 Betreibern Verträge abgeschlossen wurde.

Weiterhin ergänzt Frau Lammers, dass nicht mal ein Betreiber einen exakten Betrag mitteilen kann. Daher sei auch noch nichts im Haushalt eingeplant.

 

Zurückkommend auf das Thema Grundsteuer A und der Einführung im Jahr 2015 weist Herr Schulze Temming auf den damaligen Grundsatzgedanken hin, dass die Bewohner im Innenbereich KAG-Anteile zahlen – im Außenbereich war dieses damals nicht der Fall. Jetzt jedoch ändert sich das KAG insofern, dass die Anliegerbeiträge im Innenbereich vom Land übernommen werden sollen. Weiterhin führt Herr Schulze Temming aus, dass ca. 200 T Euro im Jahr für Wegeausbau ausgegeben werden – davon kommen 100 T Euro aus dem städtischen Haushalt,  80 T Euro durch die Grundsteuer A Erhöhung, 20 T Euro durch direkte Beiträge der Anlieger an den Wegen. Ihn interessiert nunmehr die Einschätzung der Verwaltung vor dem Hintergrund der sich ändernden Entwicklung in der Innenstadt aus Fairnessgründen, da die Beiträge dort ja abgeschafft werden. Was ändert sich im gleichen Zuge im Außenbereich.

 

Frau Dirks nimmt wie folgt Stellung: Bislang liege eine Verständigung vor, dass die Verwaltung diesen Weg weitergeht – und zwar aus dem Grunde, dass in keinem Fall klar ist, ob Fördermittel bewilligt werden bei den KAG-Beiträgen. Zudem gab es für die bisherige Vorgehensweise auch andere Gründe. Die Beteiligung der Anlieger ist durchaus leistbar und anhand der erstellten Prioritätenliste versucht die Verwaltung immer mitzufinanzieren. Wenn eine Änderung der Vorgehensweise gewünscht wird, müsste dieses im politischen Raum verhandelt werden.

 

Auf Rückfrage von Herrn Rampe, ob vorgenannte Möglichkeit (Förderung) auch für den Außenbereich gelte, antwortet Frau Dirks, dass dieses nicht der Fall ist.

 

Herr Schulze Temming stellt sich weiterhin die Frage, welche weiteren Gründe auch immer damals vorlagen, wie die Fairness beibehalten werden kann. Auf der einen Seite soll eine Grundsteuer A Erhöhung durchgesetzt werden – auf der anderen Seite werden die Anlieger in der Innenstadt ab 2018 von den Beiträgen befreit. In diesem Zeitraum wurde im Außenbereich fleißig jedes Jahr ausgebaut – versehen mit freiwilligen Anliegerbeiträgen. Diese Beitragszahlungen können nicht ungeschehen gemacht werden – in der Innenstadt wird dieses jedoch korrigiert.

Die Aussagen seitens der Verwaltung sind ihm diesbezüglich nicht ausreichend.

 

Frau Dirks weist darauf hin, dass eine politische Entscheidung zur vorgenannten Vorgehensweise besteht und falls eine Änderung gewünscht werde, ein politischer Wille hierzu erklärt werden müsse. Die Politik muss dieses kundtun.

 

Herr Wiesmann bekräftigt, dass langfristig ein Ausgleich zwischen Innen- und Außenbereich wiederhergestellt werden müsse. Mittelfristig sollte hier eine Lösung - eine politische Entscheidung - gefunden werden.

 

Frau Dirks bekräftigt, dass für eine Änderung ein Beschluss des Rates erforderlich ist. 

 

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

Bündnis90/Die Grünen

2

 

 

SPD

2

 

 

FDP

 

1

 

Sonstige

 

 

 

Bürgermeisterin