Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Für die Lärmaktionsplanung der Stadt Billerbeck wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Bekanntmachung im Amtsblatt durchgeführt. Gegenstand der Beteiligung sind die Lärmkarten des LANUV und der gegenwärtige Lärmaktionsplanentwurf der Stadt Billerbeck.

 

 

 


 

Herr Mader erläutert anhand der vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Sitzungsvorlage den Sachverhalt.

Betroffen von einer Lärmbelastung sind in Billerbeck lediglich acht Personen im äußersten Südwesten - im Bereich der B 525. Ergänzend weist Herr Mader darauf hin, dass die B 525 nicht auf Billerbecker Stadtgebiet verläuft, sondern auf Coesfelder Gebiet. Dementsprechend ist die Verwaltung eingeschränkt konkrete Maßnahmen in diesem Fall zu treffen. Allerdings sind einige Maßnahmen im Zuge des Mobilitätskonzeptes enthalten, die vielleicht nicht direkten Einfluss auf die B 525 haben, aber über die Vielzahl vorgenannter Maßnahmen das Verkehrsaufkommen perspektivisch verringern sollen und damit auch die Lärmbelastung an dieser Stelle sowie im gesamten Stadtgebiet.

 

Auf Rückfrage von Herrn Wiesmann, ob die Verwaltung tätig werden müsste, wenn die Straße auf dem Gebiet von Billerbeck wäre, entgegnet Herr Mader, dass die Belastungen keine Maßnahmen erfordern würden. Zunächst ist lediglich die Erstellung der Lärmkarte vorgegeben – Maßnahmen wären nur optional durchzuführen.

 

Auf Rückfrage von Herrn Jakobi, ob auch Landesstraßen untersucht werden, antwortet Herr Mader, dass dies nur bei einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr auf Landstraßen erforderlich wird. Dies ist auf Billerbecker Gebiet nicht der Fall. 

 

 

 


Stimmabgabe: einstimmig