Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das vorgestellte Konzept zur gemeinsamen Klärschlammverwertung mit der Gemeinde Rosendahl wird – unter dem  Vorbehalt der positiven Zustimmung durch den Rat der Gemeinde Rosendahl – weiterverfolgt. Ein Förderantrag zur interkommunalen Kooperation NRW (IKZ) wird aufgestellt.

 

 


 

Herr Hein erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 2 im Ratsinfo-System) und der Sitzungsvorlage das Ziel, eine gemeinsame Klärschlammentsorgung mit der Gemeinde Rosendahl anzustreben.

 

Seitens der Ausschussmitglieder werden folgende Punkte hinterfragt bzw. kritisiert:

  • Gemeinde Rosendahl profitiert mehr als die Stadt Billerbeck
  • Verteilung von Investitionskosten ist noch offen
  • Kosten-/Gewinnaufteilung der Gemeinden ist noch offen
  • Steigerung des Erdgasverbrauchs zunächst erforderlich
  • CO2-Neutralität / Teil des Klimaschutzkonzeptes
  • Stadt Billerbeck ist allein zuständig für die Anlagen
  • Beachtung der unterschiedlichen Emissionen und Immissionen

 

Herr Hein betont, dass die Gründung des Zweckverbandes durch externe Dienstleister hinsichtlich der Kosten und Investitionen, die zur Umsetzung erforderlich wären, geprüft wurde.

 

Weiterhin betont er, dass ca. 790 t CO2 eingespart werden könnten. Der Grund hierfür liege bei der THG freien Klärschlammgewinnung, die aus Abfallprodukten hergestellt wird und abgegeben werden kann – anstatt zurzeit nur teilentwässerten Klärschlamm, der entsprechend belastet ist.

Eine gemeindeübergreifende Kooperation würde für beide Kommunen positive Aspekte hervorbringen.

 

Herr Hein weist auf ein Förderprogramm zur Gründung eines Zweckverbandes hin und erläutert, dass vor Antragstellung klar sein sollte, ob der Zweckverband gegründet wird. Dieses müsste der Rat der Gemeinde Rosendahl sowie der Rat der Stadt Billerbeck beschließen. Lediglich die Kosten der Vorplanung bis zur teilweisen Genehmigungsplanung würde die Förderung abdecken. Die Investitionen werden nicht gefördert. Herr Hein führt weiter aus, dass ein neuer Entwurf der europäischen Kommission zu Kommunalabwasserrichtlinie vorliegt. Hierin wird festgehalten, dass der Abwassersektor insgesamt energieneutral werden soll – also genau das, was umgesetzt werden soll. Ebenso wird lt. Kommunalrichtlinie gefordert, dass der Klärschlamm zur Erzeugung von Biogas, welches Erdgas ersetzen kann, eingesetzt wird. 

 

Auf Rückfrage von Herrn Wiesmann, wie die Gemeinde Rosendahl zur Gründung dieses Zweckverbandes steht – entgegnet Herr Hein, dass in der letzten nicht-öffentlichen Sitzung der Gemeinde Rosendahl klar geworden ist, dass das Projekt zurzeit nicht weiterverfolgt werden solle. Entscheidend ist, allerdings die Ratssitzung und der dort noch zu fassende Beschluss.

Herr Hein befürwortet einen positiven Beschluss dieses Ausschusses, um ein Signal Richtung Rosendahl zu setzen.

 

Daraufhin schlägt Herr Walbaum vor, den Ratsbeschluss der Gemeinde Rosendahl abzuwarten und den Beschlussvorschlag zu ergänzen.

 

Abschließend betonen Frau Dirks und Herr Hein nochmals durch den eigenen Beschlussvorschlag klar zu signalisieren, dass die Stadt Billerbeck bereit ist, einen Zweckverband zu gründen. 

 

Auf Wunsch von Herrn Schulze Temming sollen die Kosten für die Stellung des Förderantrages bis zur nächsten Ratssitzung ermittelt werden..  


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

4

1

 

Bündnis90/Die Grünen

1

 

 

SPD

2

 

 

FDP

1