Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Im Stellenplan 2024 wird für den Abwasserbetrieb eine zusätzliche Stelle für den Betrieb der Kläranlage und der Sonderbauwerke eingerichtet.

 

 


 

Der Vorsitzende Herr Rose begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dominik Pieniak von der Kommunalagentur NRW.

 

Zunächst nimmt Herr Hein Bezug auf den letzten Betriebsausschuss, in dem er bereits von einer Arbeitsausschusssitzung – unter Beteiligung des Sicherheitsingenieurs und der Arbeitsmedizinerin – berichtet hat und sich hieraus ergeben hat, dass einerseits die Mitarbeiter auf der Kläranlage hohe Krankenstände aufgrund der hohen Arbeitsbelastung aufweisen – andererseits Fehlzeiten aufgrund von Vaterschaftsurlaub anfallen und somit eine Überprüfung der Stellenbemessung erfolgen soll.

 

Im Anschluss erläutert Herr Pieniak anhand einer Power-Point-Präsentation (siehe Anlage 1 im Ratsinfo-System) den Stellenbedarf an der Kläranlage und die Sonderbauwerke.

 

Nachfolgend nimmt Herr Walbaum Bezug auf die Vorlage und fragt nach, wieso seit 32 Jahren die Anzahl der Mitarbeiter auf der Kläranlage gleichbleibend war und welche Aufgaben aktuell dazu kommen.

Herr Hein entgegnet, dass in den letzten Jahren viele  zusätzliche Pumpwerke und Sonderbauwerke entstanden sind und die Mitarbeiter die Auflagen gerade so erfüllen können. Feststeht, dass die Belastung der Mitarbeiter in den vergangenen Jahren immer mehr gestiegen ist. Festzustellen ist weiterhin, dass nunmehr das Ende der Belastbarkeit (Alter und Erkrankungen der Mitarbeiter sowie andere Ausfallzeiten) erreicht ist.

Auf Rückfrage von Herrn Walbaum hinsichtlich einer Überstundenregelung entgegnet Herr Hein, dass Überstunden abgefeiert werden konnten – bis auf ca. 50 bis 60 Stunden pro Mitarbeiter. 

Weiterhin hinterfragt Herr Walbaum, ob für die Grünpflege auf der Kläranlage der Bauhof zuständig ist. Dieses verneint Herr Hein und ergänzt, dass diese Aufgaben teilweise bereits extern vergeben sind. Frau Dirks weist zudem darauf hin, dass der Bauhof ebenso personell eng aufgestellt ist und auch hier bereits einige Aufgaben extern vergeben sind.

 

Für die Fraktion der CDU meldet sich Herr Wiesmann zu Wort und nimmt den Gedanken von Herrn Walbaum auf, dass der städtische Bauhof die Grünpflegearbeiten übernehmen könne. Er schlägt vor, die Stelle am Bauhof anzusiedeln, um eine größere Effektivität zu haben. Der Einsatz könne dann sowohl an der Kläranlage als auch am Bauhof erfolgen.

 

Frau Dirks weist auf den Stellenbedarf von 1,27 Stellen hin und betont, dass der Stellenbedarf allein für die Kläranlage und Sonderbauwerken festgestellt wurde.

Darauf führen Herr Pieniak und Herr Hein Folgendes aus:

  • Die Grünflächenpflege ist ein untergeordneter Teil der zusätzlichen Aufgaben.
  • Der Schwerpunkt liegt bei der Inspektion und der Wartung der technischen Anlagen im Kanalnetz.
  • Maximal ein Stellenanteil von 0,27 für Grünpflegearbeiten könnte vergeben werden.
  • Für die Kläranlage, Sonderbauwerke, Regenrückhaltebecken, etc. wird eine ausgebildete Fachkraft benötigt (wie z.B. eine Fachkraft für Abwassertechnik oder einen Elektriker, der bereit ist, eine Zusatzausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik zu machen).
  • Wichtig ist, dass sich die Bediensteten gegenseitig vertreten können und die hochtechnisierten Anlagen beherrschen.
  • Sicherstellung der Rufbereitschaft durch zusätzl. Stelle.

 

Nachfolgend erkundigt sich Herr Schulze Temming, wie häufig die Mitarbeiter in der Rufbereitschaft angefordert werden und wie viele Stunden hierfür anfallen.

Herr Hein entgegnet, dass durchschnittlich vier bis fünf Einsätze erforderlich werden, die vom zeitlichen Umfang völlig unterschiedlich ausfallen können.

 

Herr Walbaum stellt fest, dass die Aufgabe der Rufbereitschaft nicht ausgegliedert werden kann, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe handelt. Hierfür müssen qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden.

Der Stellenbedarf von einer zusätzlichen Stelle kann nachvollzogen werden – schön wäre ein Stellenprofil oder eine Stellenbeschreibung gewesen.

 

Daraufhin fragt Herr Köhler nach, ob es Sinn mache, eine Organisationsanalyse durchzuführen. Nochmals bekräftigt Herr Hein, dass die Anzahl der Sonderbauwerke (Pumpwerke, Regenüberlaufbecken, etc.) und deren Instandhaltung den Personalbedarf begründen.

 

Im Anschluss erkundigt sich Herr von Hebel nach der vorgesehenen Vergütungsgruppe für diese Stelle und möchte wissen, ob eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinsichtlich einer möglichen Abgabe von Aufgaben – nach Bedarf und auf Zeit - durchgeführt wurde.

 

Herr Hein antwortet, dass es undenkbar ist, Anlagenteile abzugeben, da ansonsten Teile der Abwasserbeseitigung aufgegeben werden müssten. Theoretisch könnte das Betreiben und die Wartung z.B. der Pumpwerke inclusive der Rufbereitschaft an Dritte abgetreten werden. Es stellt sich nur die Frage, wer bzw. welche Firma diese Aufgaben übernehmen könnte.

Ergänzend führt Herr Pieniak aus, dass einzelne Aufgaben nicht ausgegliedert werden können, sondern nur komplette Bereiche. Die geprüfte Gesamtanlage erfordert definitiv eine Stellenerweiterung. 

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt Herr Dürhager zu bedenkten, dass die vorliegende Personalbedarfseinschätzung nun vorliegt und eindeutig ist. Abwassertechnik gebunden mit Energie- und Wärmegewinnung sowie Extrem-Wetter-Schutz sind wichtige Themen und in Anbetracht der Altersstruktur der Mitarbeiter und der weiterhin steigenden Aufgaben kann die Einrichtung der zusätzlichen Stelle gestützt werden.

 

Der Vorsitzende nimmt nochmals die Themen Besetzung einer möglichen neuen Stelle bzw. “Outsourcing” auf. Nochmals wiederholt Herr Hein die Anforderungen, die an den möglichen Mitarbeiter (Ausbildung) gestellt werden und betont, dass es kein Unternehmen gibt, welches die Aufgaben übernehmen kann.

 

Der Vorsitzende nimmt nochmals den Wunsch nach einer Stellenbeschreibung auf. Herr Hein erwidert, dass das Stellenprofil (Fachkraft für Abwassertechnikt) feststeht, da bereits zwei Stellen mit gleichem Profil vorhanden sind.      


Stimmabgabe: einstimmig