Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B werden im Zuge der Haushaltsberatungen neu beraten.

 

 

 

 


 

Die Vorsitzende Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Bezirksausschuss hin und bekräftigt nochmals die Notwendigkeit der Erhöhung.

 

Ein früherer Beschluss (2015) sieht vor, im Zuge der Grundsteuer A-Berechnung (291 Punkte) den Wirtschaftswegeausbau mit 80 T Euro – dies entsprach rd. 81 Hebesatzpunkten - pro Jahr mitzufinanzieren.

Weiterhin wurde damals vereinbart, 100 T Euro pro Jahr im städtischen Haushalt für den Wirtschaftswegeausbau einzustellen und 20 T Euro aus freiwilligen Anliegerbeiträgen, die u.a. auch als Sachleistung erbracht werden können.

 

Die jetzige Erhöhung soll u.a.

  • der Vermeidung von Kreditaufnahmen dienen.
  • freiwillige und Pflichtaufgaben mitfinanzieren.
  • die Liquidität sichern.
  • eine finanzielle Schieflage vermeiden.

 

Frau Lammers führt ergänzend aus (s.a. Anlage 1 zur Niederschrift):

  • Anhebung bezieht sich nur auf die aktuelle fiktive Hebesatzhöhe – nicht höher
  • Ausgaben drastisch gestiegen (u.a. Personalaufwand)
  • Von 361 Bürgermeistern haben 355 Bürgermeister den „Brandbrief“ an Minister Wüst unterschrieben, dies sollte doch die Dramatik der Finanzen verdeutlichen
  • Einige Kämmerer kalkulieren mittlerweile mit Hebesätzen von 1.000 Punkte
  • Drastische Steigerung der Umlagesätze (LWL - Eingliederungshilfen um 1/3 gestiegen in acht Jahren und Kreis)
  • HSK droht wegen der gut gefüllten Ausgleichrücklage nicht, fiktiver Haushaltsausgleich
  • Liquidität wird künftig fehlen, Ausgaben höher als Erträge

 

Frau Pawliczek kritisiert im Nachgang, dass seitens der Verwaltung immer gesagt werde, dass der fiktive Hebesatz für die Grundsteuer A nicht erreicht sei. Diese Behauptung ist in ihren Augen falsch, da der Hebesatz mit 291 Prozentpunkten in der Haushaltssatzung hinterlegt ist.

 

Frau Dirks stimmt dem zu - gäbe es den zusätzlichen Ratsbeschluss nicht. Frau Dirks erläutert, dass der damalige Grundsteuerhebesatz mit 210 Punkten angesetzt war und die 81 zusätzlichen Punkte summiert wurden - auf insgesamt 291 Hebesatzpunkte, um das Aufkommen für den Wirtschaftwegeausbau zu sichern. Für die Berechnung der Steuerkraft liegt die Stadt drüber, aber das Geld wird aus den 81 Hebesatzpunkten nicht für den allgemeinen Haushalt verwendet, sondern tatsächlich für den Wegebau. Bei der Grundsteuer B ist dieses nicht der Fall, hier liegt die Stadt seit Jahren drunter.

 

Auf Rückfrage von Frau Pawliczek, ob man diesen Beschluss zukünftig ändern könne, bejaht Frau Dirks dieses. Zu bedenken wäre jedoch, dass die 80 T Euro für den Wirtschaftswegeausbau dann entfallen würden.

 

Für die Fraktion der SPD betont Herr Tauber, dass das vorab getroffene Agreement von der Politik beschlossen wurde, weil die Wirtschaftswege sich in einer Schieflage befanden und Alle für den Außenbereich Etwas tun wollten. Spricht man von einem bereinigten Hebesatz wäre man somit bei 210 Hebesatzpunkten. Wichtig ist die offizielle Berechnungsgröße.

 

Frau Lammers betont, dass in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen wurde, dass Hebesatzerhöhungen immer zusätzlich zu den gesetzten 81 Hebesatzpunkten kommen und dass, im Beschluss damals schon eine rechnerische Kontrolle der 81 Hebesatzpunkte angesetzt  wurde. Die Berechnung wurde bereits mehrmals vorgestellt. Nun sollte auch der Hebesatzanteil für die Wirtschaftswege soweit erhöht werden, damit auch tatsächlich 80 T Euro in den Haushalthalt fließen und nicht nur 77 T Euro durchschnittlich - wie bisher.

 

Frau Pawliczek möchte weiterhin wissen – falls der gefasste Beschluss – aufgehoben würde, sich der Hebesatz in der Satzung ändern würde.

 

Frau Dirks entgegnet, dass die Hebesätze grundsätzlich mit der Haushaltssatzung verabschiedet werden. Die 291 Hebesatzpunkte für die Grundsteuer A sind im vollen Bewusstsein der Verwendung von 81 Hebesatzpunkten für den Wirtschaftswegeausbau. Der intern vorgesehene Hebesatz betrug somit 210 Punkte.

 

Für die Fraktion der CDU meldet sich Herr Lennertz zu Wort und betont, dass eingangs seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass ein Abrutschen in die Haushaltssicherung noch nicht drohe und die Verwaltung noch “Herr des eigenen Geschehens” ist und solange noch kein Konsolidierungskonzept vorgelegt werden müsse, interessiert ihn nun, ob der Betrieb des Freibades, der OGS und der Mensa für das Jahr 2024 gefährdet ist.

 

Dieses wird seitens der Verwaltung (Frau Dirks und Frau Lammers) verneint.

 

Weiterhin möchte Herr Lennertz klarstellen, dass die Hebesatzsteuer-Regelung der Grundsteuer A und B nicht nur die Eigentumsinhaber begünstigt. Die Grundsteuer B ist umlagefähig und belastet Gewerbetreibende, Eigentümer und Mieter gleichermaßen. Dies wurde in seinen Augen in einem Pressebericht falsch dargestellt.

 

Nachfolgend meldet sich Herr Schulze Temming und betont die enorm hohe Liquidität (15,877 Mio. Euro) beim Jahresabschluss 2022 und die Prognose, dass Ende 2024 die komplette Summe verbraucht sein werde. Ihm fehlen hinsichtlich dieser Prognose die Vorstellungskräfte und hinterfragt, wofür solch hohe Summen ausgegeben werden. Wo bleibt die Liquidität??? Er kritisiert die konservative Herangehensweise bei den möglichen Einnahmen und teilt mit, dass in den vergangenen Jahren immer wesentlich bessere Jahresabschlüsse erzielt wurden als vorher angenommen.

 

Frau Lammers entgegnet, dass die konjunkturelle Lage “im Tiefflug” sei und keinesfalls von positiveren Ergebnissen ausgegangen werden kann und sie sich an die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung halten würde. Fiktiv würden keine Erträge generiert. Sie weist darauf hin, dass der Haushalt immer Mitte Dezember verabschiedet wird – da fehlt allerdings noch das Endergebnis, welches händisch korrigiert wird.

 

Für die Fraktion der FamilienPartei meldet sich Herr Geuking zu Wort und beschreibt die sich zurzeit entwickelnde “Lohnpreisspirale”. Aufgrund der Inflation werden die Löhne angepasst – eine Steuererhöhung belastet die Haushalte wiederum. Eine doppelte Grundsteuer A-Erhöhung – erst durch die Verwaltung dann 2025 durch das Finanzamt – hält Herr Geuking zum jetzigen Zeitpunkt für nicht erforderlich.

 

Daraufhin meldet sich Herr Lennertz zu Wort und betont, dass im nächsten Jahr auf eine Steuererhöhung verzichtet werden sollte, da der Druck in der Fraktion seitens der Bevölkerung gesehen wird, der nicht nur durch die hohe Inflation ausgelöst wird, sondern tatsächlich auch durch die allgemeine wirtschaftliche Situation – die Sorgen vieler Bürger seien groß. Herr Lennertz schlägt vor, diese Beratungen in die Haushaltsberatungen zu verschieben, da den Fraktionen zu wenig Zahlen vorliegen. Das Erfordernis einer möglichen Kreditaufnahme kann dann aufgrund vorliegender Zahlen besser nachvollzogen werden.

 

Herr Rampe befürwortet die konservative Finanzplanung der Verwaltung und setzt diese sogar voraus. Weiterhin weist Herr Rampe auf die Nebenhaushalte Corona- und Ukraine-Schäden hin.

Weiterhin betont Herr Rampe – Bezug nehmend auf die Diskussionen im Bezirksausschuss – seinen Vorschlag, die Erhöhungen schrittweise vorzunehmen.

 

Für die Fraktion der Bündnis 90/DieGrünen bekräftigt Frau Hüwe die Auffassung von Herrn Rampe und untermauert das Argument der Verwaltung, dass auch für die Verwaltung die Kosten gestiegen sind – vor allem im sozialen Bereich. Weiterhin begrüßt Frau Hüwe den Vorschlag der CDU, innerhalb der Haushaltsberatungen weiter zu diskutieren.

 

Die Vorsitzende Frau Dirks betont, dass auch der Verwaltung das Wohl der Billerbecker Bevölkerung am Herzen liegt. Eine kontinuierliche Betrachtung der Finanzen ist ihr sehr wichtig, um vor Überraschungen gefeit zu sein.

 

Frau Pawliczek nimmt Bezug auf den Wortbeitrag von Herrn Geuking und spricht sich ebenso für eine Steuererhöhung im Zuge der Grundsteuerreform aus und nicht in mindestens zwei Schritten – auch aus psychologischen Gründen.

 

Hiernach meldet sich Herr Schulze Temming und bittet um Darstellung der Liquidität  - Kontoabflüsse, da die prognostizierten Zahlen nicht nachvollziehbar sind.

Frau Pawliczek und Herr Rose schließen sich dem Wunsch ihres Vorredners hinsichtlich der gewünschten Ausgabenliste - an. Ebenso unterstützten sie den Verweis in die Haushaltsberatungen, um dort u.U. einen Kompromiss (- wie von Herrn Rampe vorgeschlagen -) zu finden oder eine Entscheidung zu treffen.

 

Dahinter weist Herr Schulze Temming auf das Thema KAG-Beiträge hin. Durch Änderungen der Landespolitik gelten nunmehr andere Rahmenbedingungen. Die Anlieger in der Innenstadt werden komplett befreit von den Beiträgen, so dass eine Gleichbehandlung mit dem Außenbereich nicht mehr gegeben ist. Die bislang getroffenen Regelungen müssen nunmehr geprüft werden und in einer der nächsten Sitzungen des Bezirksausschusses neu beraten werden.

Frau Dirks teilt Herrn Schulze Temming mit, dass der Ausschussvorsitzende den Beratungspunkt mit auf die Tagesordnung setzen kann.

Seitens der Verwaltung sind die bislang getroffenen Vereinbarungen gut und leistbar.

 

Abschließend hinterfragt Herr Schulze Temming, ob die Erarbeitung des beschlossene Wegekonzeptes für die Innenstadt gestoppt werden könne, da die Notwendigkeit hierfür entfällt. Hier könnten Kosten bzw. Liquidität eingespart werden.

Frau Dirks betont, dass die Informationen zu diesem Thema gerade herausgekommen sind und intern hierzu noch Abstimmungen erfolgen müssen.

 

Herr Lennertz formuliert folgenden Beschlussvorschlag.

 


 

Stimmabgabe:

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

Bündnis90/Die Grünen

 

 

2

SPD

 

1

1

FDP

1

 

 

Bürgermeisterin

 

1