Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Zu dem geplanten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt, sofern es aus Sicht des Immissionsschutzes so nah wie möglich an die Hofstelle rückt.


Frau Besecke erläutert die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage.

 

Herr Wichmann fragt nach, ob die Anlage tatsächlich so nah wie möglich an den Betrieb heran gerückt werde.

Dies sei das Ziel, so Frau Besecke, genaue Aussagen habe der Gutachter aber noch nicht machen können.

 

Herr Wichmann erkundigt sich, ob dem Ausschuss die Berechnungen des Gutachters vorgelegt würden.

Frau Besecke weist darauf hin, dass die Berechnungen für Laien kaum nachvollziehbar seien und man den Aussagen des unabhängigen Gutachters vertrauen müsse. Das Ergebnis des Gutachtens werde nicht zur erneuten Beratung vorgelegt, es werde aber mitgeteilt, welcher Standort es werden solle.

 

Frau Schlieker erkundigt sich, ob der geplante zweite Stall und das Betriebsleiterwohnhaus in das Gutachten einbezogen würden.

Das wird von Frau Besecke verneint. Heute könnten nur über den aktuellen Antragsgegenstand Berechnungen verlangt werden.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Stimmabgabe: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme