Frau Dirks berichtet von dem Gerichtstermin am Verwaltungsgericht Münster hinsichtlich der Entscheidung Gemeinschaftsschule Roxel pro oder contra Stadt Münster.

Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag der Stadt Münster auf Erteilung der Genehmigung einer vierzügigen Gemeinschaftsschule in Roxel entsprochen – die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Klar sei allerdings auch, dass das Gericht eine Berufung nicht zugelassen hat. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung könne jedoch gestellt werden. Dieses soll jedoch zunächt mit der Bezirksregierung (Ende September) abgestimmt werden. Vornehmlicher Grund für die Entscheidung ist das Zugrundelegen der statistisch ermittelten Schülerzahlen von IT NRW – Bevölkerungsvorausprognose. Wichtig ist für die Gesamtschule Billerbeck – Havixbeck die Qualität und die Ausstattung der Schulstandorte dauerhaft zu sichern oder sogar noch zu steigern. 

Abschließend sagt Frau Dirks eine weitere Berichterstattung zu.