Herr Peter-Dosch weist darauf hin, dass an der Osterwicker Straße das “Radfahrer frei”-Schild, welches für die Zeit der Badesaison angebracht war, und die Nutzung des Gehweges für Fahrradfahrer erlaubte, abmontiert wurde. In diesem Zuge ist auch für den PKW-Verkehr das Tempo 30-Schild entfernt worden. Er plädiert nunmehr dafür, in diesem Bereich der Osterwicker Straße die Tempo 30-Zone beizubehalten, um die Gefährdung der Radfahrer auf der Fahrbahn zu reduzieren. Weiterhin führt Herr Peter-Dosch aus, dass in Tempo 30-Zonen grundsätzlich keine zusätzliche Radwegeführung vorgesehen ist.

 

Herr Messing entgegnet, dass der Straßenbaulastträger sowie die Verkehrsaufsicht aufgefordert wurden, rechtlich Stellung zu beziehen. Hintergrund ist Folgendes: Der Straßenbaulastträger überlegt zurzeit, wie die Fahrbahn saniert werden kann – unter Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten, wie z.B. schmale Gehwege, alter Baumbestand. Eine Möglichkeit wäre eine Kennzeichnung auf der Fahrbahn mittels Pictogrammen.

Den von Herrn Peter-Dosch gemachten Vorschlag, in diesem Bereich eine Tempo 30-Zone beizubehalten bzw. Tempo 30 als Richtgeschwindigkeit festzulegen, wird in folgenden Gesprächen mit dem Straßenbaulastträger eingebaut.

 

Anschließend sagt Frau Dirks zu, diese Anfrage als Tagesordnungspunkt mit in die nächste Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses aufzunehmen. Dort wird dann eine weitere Berichterstattung erfolgen.

 

Abschließend fragt Herr Peter-Dosch nach, ob es sinnvoll sei, Verkehrskonfliktforscher zu beauftragen, die sowohl die Situation mit Tempo 30-Schild als auch ohne Tempo 30-Schild beobachten. Diese Daten könnten u.a. zu einer Auswertung hinsichtlich der Verkehrssicherheit dienen.