Herr Walbaum nimmt Bezug auf seine Anfrage im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hinsichtlich und wendet sich direkt an Herrn Hein. Er betont, dass seit dem Jahre 2020 die Planungsunterlagen vorliegen. Weiterhin führt Herr Walbaum aus, dass aus einem Schreiben von Herrn Hein an eine Bürgerin der Stadt zu entnehmen ist, dass die Baumaßnahme Ludgeri-/Kirchstraße nunmehr realisiert werden soll und spätestens bis Ende November – auch der Kirchplatz – fertiggestellt werden soll. Herr Walbaum kritisiert, dass das beauftragte Unternehmen frei entscheiden kann, in welcher Reihenfolge die Abarbeitung des Gesamtauftrages erfolgt. Seiner Meinung nach sollte Derjenige, der die Maßnahme bezahlt – auch Derjenige sein, der bestimmt in welcher Reihenfolge die Arbeiten erledigt werden müssen.

 

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass in den Ausschreibungen durchaus dieses den Unternehmen überlassen wird, da hierdurch ein kostengünstigeres Angebot erzielt werden könne.

 

Anschließend betont Herr Hein, dass Grundlage der Ausschreibungen die VOB ist. Die Firma ist somit “Herr des Verfahrens” und kann die Reihenfolge selbst festlegen - einzige Ausnahme wäre, die Stadt hätte dieses in der Ausschreibung vorgegeben. Die Stadt sollte sich glücklich schätzen, ein Unternehmen gefunden zu haben, da lediglich zwei Angebote eingereicht wurden. Weiterhin erörtert Herr Hein, dass u.a. die Beschaffung des Natursteinpflasters sowie die Produktion des Natursteinpflasters als gesägtes Pflaster mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nehmen werde.

 

Nochmals hebt Herr Walbaum seinen Unmut hervor und beschreibt, welche Umwege für die mobilitätseingeschränkten Menschen in Kauf genommen werden müsse. Herr Walbaum erwartet, dass die Sanierung bis zum Büchermarkt nächsten Jahres fertig ist – das bedeutet Ende April 2024.

 

Abschließend erörtet Frau Dirks, dass sich die Stadt Billerbeck seit mehrern Jahren im Innenstadtumbau befindet. In der Vergangenheit wurde immer wieder über die Schwierigkeiten berichtet, z.B. Fördermittel zu bekommen, Gespräche mit Kirche und Eigentümer zu führen. Sie betont, dass positiv hervorzuheben ist, dass die Maßnahme in diesem Bereich in absehbarer Zeit durchgeführt werden kann. Die Umsetzungsabfolge obliegt definitiv dem Unternehmer.