Beschluss:

 

1.       Der Förderantrag wird aufrechterhalten.

2.       Unter der Voraussetzung, dass die Förderung antragsgemäß gewährt wird, ist die Maßnahme umzusetzen.

3.       Die erforderlichen Ausschreibungen sind vorzunehmen und die Leistungen zu vergeben.

 


 

Die Vorsitzende Frau Dirks weist auf die Vorberatungen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hin. Es besteht kein weiterer Beratungsbedarf seitens der Ratsmitglieder.

 

Der Rat fasst folgenden


Stimmabgabe: einstimmig