Sitzung: 21.11.2023 Umweltausschuss
Vorlage: FB20/0688/2023
Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die
Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die
entstandene Überdeckung i. H. v. 110.938,72 € wird dem bilanziellen
Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus
dem Jahr 2021-2022 anteilig in Höhe von 65.000 € entnommen und als Ertrag in der
Gebührenbedarfsberechnung 2024 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024
wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Gebühr für die 4-wöchentliche
Entleerung eines 80-l-Restmüllgefäßes wird auf 138,00 €, für ein 120-l-Restmüllgefäß
auf 187,20 € und für ein 240-l-Restmüllgefäß auf 334,80 € festgesetzt.
e) Die 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Herr Flüchter erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Seitens der Verwaltung ergänzt Herr Hidding, dass die Erhöhung u.a. erforderlich wird, da die Altpapierpreise stark indexbezogen steigen und sinken. Dieses wiederum erschwere die Berechnung eines Erlöses oder Verlustes.
Stimmabgabe: einstimmig