Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 110.938,72 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

 

b)     In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2021-2022 anteilig in Höhe von 65.000 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2024 berücksichtigt.

 

c)      Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)     Die Gebühr für die 4-wöchentliche Entleerung eines 80-l-Restmüllgefäßes wird auf 138,00 €, für ein 120-l-Restmüllgefäß auf 187,20 € und für ein 240-l-Restmüllgefäß auf 334,80 € festgesetzt.

 

e)     Die 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 

 

 


 

Herr Flüchter erläutert anhand der Sitzungsvorlage den Sachverhalt. Seitens der Verwaltung ergänzt Herr Hidding, dass die Erhöhung u.a. erforderlich wird, da die Altpapierpreise stark indexbezogen steigen und sinken. Dieses wiederum erschwere die Berechnung eines Erlöses oder Verlustes.


Stimmabgabe: einstimmig