Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)     Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfs-berechnungen 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandenen einzelnen Unter- bzw. Überdeckungen werden dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen bzw. gutgeschrieben.

b)     In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Unter- bzw. Überdeckungen aus den Jahren 2022 i. H. v. insgesamt 4.024,60 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.

 

c)      Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)     Die 6. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Herr Flüchter nimmt Bezug auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie die Sitzungsvorlage.

Auf Rückfrage von Herrn Flüchter ergeben sich seitens der Ausschussmitglieder keine weiteren Fragen.


Stimmabgabe: einstimmig