Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck stimmt dem Abschluss der in der Anlage 1 beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.

 

 

 


Frau Dirks erläutert anhand der Sitzungsvorlage und den vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen den Sachverhalt.

 

Auf Nachfrage von Frau Bosse, ob es realisierbar sei, das Angebot einer Sperrmüllabfuhr wieder aufleben zu lassen oder den Billerbecker Bürgern die Möglichkeit der Entsorgung z.B. am Bauhof zu ermöglichen, entgegnet Frau Dirks, dass die örtliche Sperrmüllabfuhr eine erhebliche Kostenerhöhung bedeuten würde, da diese Kosten nicht eingeplant sind. Vieles kann sicherlich durch Stückelung oder Zerkleinerung durch die Restmülltonne entsorgt werden.

 

Für die Verwaltung ergänzt Herr Hidding, dass die Platzkapazitäten am Bauhof eingeschränkt seien und er dort keine Möglichkeit sieht. Zudem weist er darauf hin, dass das Angebot für die aufgestellten Container für Elektromüll/-schrott zum 31.12.2023 eingestellt wird. Oftmals werden dort Geräte entsorgt (u.a. mit Akkus), die für den Entsorger ein erhebliches Risiko beim Abtransport des Elektromülls bedeuten. Zudem führt Frau Dirks aus, dass es das Wirtschaftskreislaufgesetz gibt, welches die Rücknahmeverpflichtung der Verkäufer von Geräten regelt.

 

Herr Wieland bemerkt, dass die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern zu begrüßen ist  – auch aufgrund der positiven Entwicklung (App) in den vergangenen Jahren - und Herr Flüchter hebt den barrierefreien Zugang der Anlagen hervor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Flüchter erklärt Herr Hidding, dass sich die Kosten pro Einwohner für Billerbeck auf ca. 1 € für den Wertstoffhof zusätzlich belaufen werden.  


Stimmabgabe: einstimmig